Wichtiger Bestandteil des vorgelegten 7-Maßnahmen-Pakets für die Land- und Forstwirtschaft im Ministerrat am 13. Juni beschlossen
„Dieser Tage wird Österreich und insbesondere die Steiermark wieder von verehrenden Naturgewalten heimgesucht. Die Land- und Forstwirtschaft ist oftmals mit hundert Prozent Ernteausfällen und schweren Schäden betroffen. Die höheren Risiken machen eine Ausweitung der landwirtschaftlichen Präventivabsicherung erforderlich“, so der steirische Abgeordnete zum Nationalrat, Andreas Kühberger aus Mautern.
Mit dem am 13. Juni im Ministerrat beschlossenen Jahressteuerpaket des Finanzministeriums wurde mit der Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen eine für die Landwirtschaft wesentliche Maßnahme beschlossen. Prämienzahlungen von Agrarversicherungen unterliegen der allgemeinen Versicherungssteuer in Höhe von elf Prozent des Versicherungsentgeltes. Mit der Aufnahme der entsprechenden Umsetzungsregelung in das Jahressteuergesetz 2018 wird die bisher nur für Hagelversicherungen bestehende Begünstigung, wonach die Versicherungssteuer für jedes Jahr 0,02 Prozent der Versicherungssumme beträgt, ausgeweitet. Es ist eine Ausdehnung der bestehenden Regelung auf Versicherungen von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (d.h. neben Hagel auch Frost, Dürre und sonstige ungünstige Witterungsverhältnisse) und Nutztieren. Ab 1. Jänner 2019 unterliegen nun alle Agrarversicherungen ebenso dem günstigeren Satz.
„Den bäuerlichen Vertretern ist es gelungen eine zentrale Forderung des Bauernbundes umzusetzen. Die Stärkung der Eigenvorsorge ist eine Unterstützung für Bäuerinnen und Bauern im Sinne der Selbsthilfe, die aufgrund der vermehrt auftretenden Wetterkapriolen erforderlich ist“, so Kühberger.
Kühberger: „Ich freue mich, dass unsere Bundesregierung großes Verständnis für die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft zeigt. Besonders ist hier Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger für die Sicherstellung der Finanzierung und dem Bundesministerium für Finanzen für die rasche Ausarbeitung der gesetzlichen Regelung zu danken.“
Endbesteuerung von Entschädigungen von Leitungsrechten abgeändert
„Ebenfalls wurde eine langjährige Forderung seitens des Bauernbundes mit der Änderung in der Endbesteuerung von Entschädigungen von Leitungsrechten, wie zum Beispiel Stromleitungen, nun umgesetzt. Zukünftig sind die Abgaben von den Energieversorgungsunternehmen abzuführen und für die Landwirte fällt kein Aufwand mehr an“, erklärt Kühberger.
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