Mehr finanzielle Mittel für zusätzliche Leistungen, Verwaltungsvereinfachung, Existenzgründungsbeihilfe und Top-up-Zahlungen als wichtigste Punkte.
Am 1. Juni wurden seitens der EU-Kommission die Legislativvorschläge zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 präsentiert. In der Bundesvorstandssitzung am 8. Juni hat die Österreichische Jungbauernschaft fünf zentrale Forderungspunkte beschlossen, die aus ihrer Sicht für die Zukunft der Jungbäuerinnen und Jungbauern wie auch der Landwirtschaft in Österreich oberste Priorität haben.
Die heimische Landwirtschaft zeichnet sich durch höchste Standards im Umwelt-, Pflanzen- und Tierschutz aus. Gleichzeitig sollen mit der GAP-Reform zusätzliche Anforderungen der Gesellschaft erfüllt, eine Steigerung der Qualität in der Lebensmittelproduktion erreicht wie auch den Herausforderungen durch den Klimawandel entgegengetreten werden. Um diese hohen Standards aufrechterhalten wie auch zusätzliche Anforderungen erfüllen zu können, braucht es mehr finanzielle Mittel und nicht, wie den vorliegenden Entwürfen zu entnehmen ist, deutlich weniger. „Höhere Leistungsstandards sind mit weniger Geld schlichtweg unmöglich. Für mehr Leistung muss auch mehr bezahlt werden“, betont Bundesobmann Stefan Kast mit Blick auf die Finanzvorschläge der EU.
Kast: „Verwaltung, die für einen Familienbetrieb möglich ist“
Die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen muss aus Sicht der Jungbauernschaft ein weiteres zentrales Ziel der aktuellen Reform sein. Die GAP ist von einer unverhältnismäßig großen Bürokratie gekennzeichnet, die sowohl für Landwirtinnen und Landwirte als auch für die zuständigen Verwaltungsbehörden größte Schwierigkeiten mit sich brachte. Ebenso müssen wirkungsvolle Toleranzgrenzen, Bagatellregelungen sowie praxisnahe Auflagen auf der Umsetzungsebene erreicht werden. „Wir streben eine Verwaltung an, die für einen bäuerlichen Familienbetrieb auch noch möglich ist“, so Kast.
Wie in diesem Jahr bereits mehrmals deutlich wurde, werden in Zukunft Notfallinstrumente für alle landwirtschaftlichen Produktionsbereiche zunehmend an Bedeutung gewinnen. Aktuell betrifft das etwa die Nutzung von ÖPUL-Biodiversitätsflächen zur Entschärfung von Futtermittelknappheit. In Zukunft sollen diese Notfallmaßnahmen im Sinne eines zielgerichteten Risikomanagements wesentlich schneller und flexibler angewendet werden können.
Ausbau der Existenzgründungsbeihilfe und Beibehaltung der Top-up-Zahlungen
Das Förderungsausmaß der Existenzgründungsbeihilfe sieht die Österreichische Jungbauernschaft als nicht ausreichend an und fordert daher eine Erhöhung der Pauschalzahlungen. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz für die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit geboten werden.
Im Bereich der Top-up-Zahlungen werden die Beibehaltung der Reservierung von zwei Prozent aus dem nationalen Betrag für die Direktzahlungen für Junglandwirte gefordert. Darüber hinaus begrüßt man die jüngsten Aussagen hinsichtlich der Förderung von Junglandwirten vonseiten der Kommission und einzelnen europäischen Agrarministern. Im Bereich der Zuschüsse zur Investförderung spricht man sich für eine deutliche Erhöhung (10% statt 5%) sowie eine Ausdehnung auf die gesamte Periode aus.
„Der Generationenwechsel wurde als ein konkretes Ziel der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt. Um diesen zu erreichen und die Landwirtschaft österreich- wie auch europaweit jünger zu machen, sind die genannten Punkte aus Sicht der Jungbauernschaft essentiell,“ so Kast abschließend.
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