Versichertes Risiko: medizinisch notwendiger Hubschraubertransport aufgrund eines Unfalles, eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls (sowie bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall wie z.B. Herzflimmern oder Ohnmachtsanfälle), oder eines allergischen Schocks in Folge eines Insektenstichs.
Versicherungssumme: bis zu EUR 5.000,00 je Versicherungsfall. Die nach Übernahme der Kosten des Hubschraubertransportes verbleibende Versicherungssumme kann für folgende Positionen verwendet werden:
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medizinisch notwendige Hubschrauberüberstellungen von Krankenhaus zu Krankenhaus
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Schmerzengeld in Höhe von EUR 1.000,00, wenn sich die versicherte Person mindestens 15 Tage in medizinisch notwendiger ununterbrochener stationärer Heilbehandlung befindet
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Kostenzuschuss von bis zu EUR 1.000,00 bei Einsatz einer Betriebshilfe
Unfallkosten gem. Art.11 der AUVB bis zu einer Höhe von max. EUR 1.000,00
Klarstellung: Im Rahmen der Versicherungssumme wird auch ein eventueller Selbstbehalt der SVS für den Hubschraubertransport übernommen.Versicherte Personen: alle Mitglieder des steirischen Bauernbundes mit einer gültigen Mitgliedsnummer sowie die Kinder bis 16 Jahre, welche im gemeinsamen Haushalt mit den Mitgliedern leben.
Abwicklung des Schadensfalles und Ansprechpartner:
Steirischer Bauernbund, E-Mail: office@stbb.at, Tel. +43 316 826361-13