Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die EU-Kommission Zölle und Quoten für bestimmte agrarische Produkte vorübergehend ausgesetzt. Heute hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die weitere Vorgehensweise vorgelegt. Um die EU-Agrarmärkte vor Marktverwerfungen und Wettbewerbsverzerrungen besser zu schützen, ist es auf Drängen Österreichs, Frankreichs sowie der EU-Anrainerstaaten der Ukraine gelungen, künftig erweiterte Schutzmechanismen für bestimmte, ganz besonders dem Wettbewerb ausgesetzte, Agrarprodukte durchzusetzen.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Die zoll- und quotenfreien ukrainischen Agrarimporte führen zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck am EU-Binnenmarkt. Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine dürfen nicht zu Marktverzerrungen in der EU führen. Unsere Solidarität mit der Ukraine ist ungebrochen, allerdings braucht es Schutzmaßnahmen. Deshalb dränge ich seit Monaten darauf, dass die EU-Kommission ein stärkeres „Sicherheitsnetz“ vorsieht. Unser Druck hat sich nun ausgezahlt. Die EU-Kommission wird die Schutzmechanismen für sensible Agrarprodukte wie Geflügel, Eier und Zucker verstärken. Dieses Sicherheitsnetz wird greifen, falls es zu stark überhöhten Importen und Wettbewerbsverzerrungen in der EU kommt. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass ukrainisches Getreide dort ankommt, wo es gebraucht wird: im Nahen Osten, in Afrika und Asien.“
Europaministerin Karoline Edtstadler: „Die Solidarität Österreichs mit der Ukraine steht außer Frage. Doch dürfen die Maßnahmen zur vorübergehenden Liberalisierung des Handels mit der Ukraine nicht zu Wettbewerbsverzerrungen am europäischen Markt führen. Wir brauchen eine Interessensgeleitete Außenpolitik, die sowohl von der Ukraine, von den Drittstaaten als auch von unserer Landwirtschaft unterstützt werden. Unser Ziel muss es weiter bleiben, dass die Getreideexporte aus der Ukraine dort ankommen, wo sie gebraucht werden: im Nahen Osten, Afrika und Asien.“
Hintergrundinformation:
- Seit dem 1. Jänner 2016 gilt ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, in dem u.a. Mengenbeschränkungen für bestimmte Agrarprodukte (sog. Zollquoten) und Agrarmarktschutzbestimmungen geregelt werden.
- Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs wurden diese 2022 und 2023 – um die Ukraine wirtschaftlich zu unterstützen – befristet ausgesetzt. Heute hat die EU-Kommission über eine weitere Verlängerung bis 2025 beraten. Die EU-Kommission sieht nun einen beschleunigten und erweiterten Agrarmarktschutzmechanismus und weiterhin ein regelmäßiges, engmaschiges Agrarmarkt-Monitoring vor.
- Rechtsrahmen dafür ist die sogenannte „EU-Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen“ („Autonomous Trade Measures“ bzw. „ATMs“).
- Aus österreichischer Sicht sind aufgrund des erhöhten Wettbewerbsdrucks Nachschärfungen bei Agrarmarktschutzmaßnamen im Hinblick auf die Stabilität der EU-Agrarmärkte wichtig. Österreich hat sich bereits beim Landwirtschaftsrat im Oktober 2023 sowie in einem Ministerschreiben an die Kommissare für Handel und Landwirtschaft für die Wiedereinführung von Importmengenbeschränkungen (z.B. bilaterale Schutzklauseln bzw. Zollquoten) für bestimmte Agrarprodukte ausgesprochen.
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