Obergrenze für Direktzahlungen bei 100.000 Euro vorgeschlagen
Mit der kommenden EU-Agrarreform sollen kleine Betriebe mehr Direktzahlungen bekommen, größere Unternehmen dagegen weniger. Die EU-Kommission schlägt eine Deckelung der Direktzahlungen bei 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr vor. Konkret sollen die Direktzahlungen ab 60.000 Euro in den Jahren 2021 bis 2027 gekürzt werden und Beträge über 100.000 Euro soll es nicht mehr geben. Die Lohnkosten dürfen aber von diesen Obergrenzen abgezogen werden. Eine Umverteilung von großen zu kleinen Betrieben sei ein Gebot der Fairness, betonte der EU-Agrarkommissar Phil Hogan heute, Freitag, bei der Präsentation seines Vorschlags zur “GAP nach 2020”. Dennoch hat der EU-Agrarkommissar seinen bisher angedrohten Deckel für die Direktzahlungen von 60.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. 60.000 Euro als absolute Obergrenze hätte einige osteuropäische EU-Mitgliedstaaten hart getroffen, erklärte Hogan sein Zugeständnis im Vorfeld in den internen Beratungen der EU-Kommission. Er sei aber entschlossen, eine Deckelung im Sinne einer faireren Verteilung innerhalb des Sektors durchzusetzen. Hogans Vorgänger sind dabei am Widerstand weniger EU-Mitgliedstaaten gescheitert.
Zudem müssen die EU-Mitgliedstaaten für die ersten Hektar mehr bezahlen, um die Einkommen in kleinen und mittleren Betrieben zu verbessern. 2% aus dem nationalen Betrag für die Direktzahlungen sind für Junglandwirte reserviert. Außerdem lässt die EU-Kommission gekoppelte Direktzahlungen für gewünschte Erzeugnisse und erschwerte Produktionsbedingungen zu. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen bis zu 10% der Direktzahlungen an eine bestimmte Erzeugung binden und noch einmal 2% an den Anbau von Eiweißpflanzen.
Schwerpunkt Klima- und Umweltschutz
Hogan will die Ambitionen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zum Erhalt von Umwelt und Klima erhöhen. Deshalb sollen Landwirte bei schweren Verstößen gegen die Auflagen sämtliche Direktzahlungen verlieren. Die Anforderungen an eine Basisprämie möchte die EU-Kommission erweitern, etwa um die Einhaltung bestimmter Fruchtfolgen, einem verpflichtenden Nährstoffregister und den Erhalt von Feuchtgebieten. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Wahl, ob sie ihren Landwirten über die Basisprämie hinaus weitere Direktzahlungen gewähren, mit zusätzlichen Auflagen an den Umwelt- und Klimaschutz. Alternativ können sie auch die Programme in der zweiten Säule der GAP (Ländliche Entwicklung) ausbauen. Bis zu 15% der Mittel aus der ersten Säule (Direktzahlungen) dürfen die EU-Mitgliedstaaten in die zweite Säule umverteilen und zusätzlich noch einmal 15% speziell für Umwelt- und Klimaprogramme. Allerdings müssen auch Kürzungen des EU-Haushalts für die ländlichen Förderprogramme zunächst ausgeglichen werden, um auf den alten Stand zu kommen. Die EU-Kommission fordert, dass 30% der Mittel der zweiten Säule ausschließlich für Umwelt- und Klimaprogramme verwendet werden müssen, ohne das bei diesem Anteil die Mittel für benachteiligte Gebiete einberechnet werden.
Neue Ziele definiert
Mit der Reform sollen die EU-Mitgliedstaaten mehr Spielraum für eine nationale Ausgestaltung der GAP bekommen. Die EU-Kommission wird Indikatoren zur Messung des Erfolges festlegen und nennt neue Ziele für die zukünftige GAP: 1. Einkommen der Landwirte, 2. Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, 3. Stellung des Landwirts in der Lebensmittelkette, 4. Klimaschutz, 5. Umweltschutz, 6. Artenvielfalt, 7. Generationenwechsel, 8. Erhalt lebendiger ländlicher Räume und 9. Qualität der Erzeugnisse. Indikatoren sind zum Beispiel die Flächen in einem EU-Mitgliedstaat, in denen der Anteil der organischen Substanz im Boden erhöht wird (Ziel 4, Klima) oder auf denen Landschaftselemente eingebaut werden (Ziel 6, Artenvielfalt).
Die EU-Kommission wird die Pläne mit den EU-Mitgliedstaaten absprechen und genehmigen und jährlich überprüfen. Für EU-Mitgliedstaaten, die ihre Pläne in besonderem Maße erfüllen, gibt es 5% extra. Diese 5% für die Belohnung hat die EU-Kommission zuvor aus dem Haushalt für die Direktzahlungen einbehalten. Bei Nichterfüllung der Ziele drohen den EU-Mitgliedstaaten Strafen. Detaillierte Informationen sind im Infoblatt über die GAP nach 2020, das als Download auf aiz.info zur Verfügung steht, nachzulesen.