Insgesamt 330 Mio. Euro mobilisiert die EU aus der GAP-Agrarreserve zur Unterstützung für die Bäuerinnen und Bauern in 22 EU-Mitgliedsstaaten, um auf Kostensteigerungen, Marktstörungen und Extremwetterereignisse zu reagieren. Von der Gesamtsumme entfallen im Rahmen des „3. EU-Hilfspaketes“ 5,53 Mio. Euro auf Österreich. Die EU-Soforthilfemaßnahme ist für jene Sektoren bestimmt, die unter besonders schwierigen Umständen produzieren mussten. In Österreich fallen darunter die Betriebsspaten Ackerbau, Putenhaltung und Almwirtschaft. National wurde das EU-Hilfspaket nun kundgemacht. Die einmalige Soforthilfe wird voraussichtlich im Dezember durch die AgrarMarkt Austria (AMA) ausbezahlt.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig
„Die EU hat aufgrund von Marktverwerfungen ein Hilfspaket aufgelegt – auf Österreich entfallen rund 5,5 Mio. Euro. Mit der EU-Maßnahme unterstützen wir in Österreich die Acker-, Alm- und Putenbetriebe.“
Aufteilung der EU-Mittel in Österreich
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation werden die EU-Mittel folgendermaßen aufgeteilt:
- 4 Mio. Euro für den Sektor Ackerbau
- 1,23 Mio. Euro für den Sektor Putenhaltung
- 0,3 Mio. für den Sektor Almwirtschaft
Die Beantragung erfolgt für die Betriebe automatisch aus dem bereits eingereichten Mehrfahrantrag (MFA) 2023 bzw. der Meldung der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) an die AMA. Betriebe, welche trotz der Fördervoraussetzung auf die Auszahlung verzichten, sind angehalten dies bis 20. Oktober 2023 der AMA bekanntzugeben.
Fördervoraussetzung & Antragstellung für den Sektor Ackerflächen:
- Insbesondere der Ackerbau ist aufgrund der zuletzt schwierigen EU-Marktbedingungen von stark fallenden Preisen bei weiterhin hohen Inputkosten gezeichnet.
- Je Hektar wird deshalb ein Zuschuss von ca. 3 Euro gewährt.
- Fördervoraussetzungen ist hier die Erfüllung der Anforderung „aktiver Landwirt“, eine Betriebsgröße von mind. 1,5 ha im MFA 2023 und die Bewirtschaftung von als förderfähig ermittelten Ackerflächen im MFA 2023.
- Die Soforthilfemaßnahme wird für alle im MFA 2023 als förderfähig ermittelten Ackerflächen (ausgenommen LSE Bäume/Büsche) gewährt.
- Die Beantragung erfolgt automatisch auf Grundlage des eingereichten MFA 2023.
Fördervoraussetzung & Antragstellung für den Sektor Almweideflächen:
- Der Klimawandel und die damit einhergehenden Extremwetterereignisse führen in der Almbewirtschaftung zu erschwerten Produktionsbedingungen. Dadurch wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Betrieben in ohnehin benachteiligten Gebieten geschwächt. Die dadurch erforderlichen Anpassungsmaßnahmen wie z.B. die Umsetzung einer gelenkten Weideführung oder der Personalaufwand für Pflegemaßnahmen verursachen zusätzliche Kosten.
- Je Hektar wird für diese Betriebe ein Zuschuss von ca. 1 Euro gewährt.
- Fördervoraussetzungen ist die Erfüllung der Anforderung „aktiver Landwirt“ sowie Almweideflächen von mind. 1,5 ha im MFA 2023.
- Die Soforthilfemaßnahme wird für alle im MFA 2023 beantragten und als förderfähig ermittelten Almweidefächen gewährt.
- Die Beantragung erfolgt automatisch auf Grundlage des eingereichten MFA 2023.
Fördervoraussetzung für den Sektor Putenhaltung:
- Besonders der Putensektor befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Existenzgefährdend sind etwa jene Erzeugerinnen und Erzeuger, die kürzlich Stallinvestitionen getätigt haben. Die hohe Inflation sorgt für eine Kaufzurückhaltung bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Das zeigt sich vor allem bei Putenfleisch, das zu höchsten Tierhaltungsstandards erzeugt wurde und somit höherpreisig ist. Für die Betriebe sorgt die reduzierte Nachfrage für längere Leerstehzeiten.
- Deshalb wird ein Zuschuss je m² nutzbarer Stallfläche gewährt. Es sind rund 4,3 Euro je m² Stallfläche.
- Putenhaltende Betriebe, die bei der AMA registriert sind, zum Stichtag 30. Juni 2023 Mitglied der QGV sind und im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 Puten gehalten haben.
- Die Beantragung erfolgt für die betroffenen Betriebe automatisch über Meldung der QGV an die AMA.