Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern haben höchstes Interesse am Wohlbefinden ihrer Tiere. Wertschätzung und Wohlergehen der Tiere ist nicht nur persönliches Anliegen, sondern auch wirtschaftliche Lebensgrundlage der Landwirte. Österreich gehört zu den Ländern mit den höchsten Tierwohl- und Lebensmittelstandards. Im Ranking der Tierschutzorganisation „World Animal Protection“ liegt Österreich unter 50 Staaten weltweit auf Platz eins.
Weiterentwicklungen und Verbesserungen in der tierischen Produktion sind vor dem Hintergrund der steigenden gesellschaftlichen Anforderungen aber nur möglich, wenn sie als gemeinsamer Weg von Bäuerinnen und Bauern, Konsumentinnen und Konsumenten sowie der öffentlichen Hand verstanden werden. Mit dem Pakt für mehr Tierwohl haben BMLRT, Interessenvertretung und Verbände im Oktober 2020 einen zentralen Meilenstein gesetzt und bieten damit verstärkte Unterstützungsmaßnahmen für die produzierende Landwirtschaft, um so schrittweise mehr Tierwohl in der heimischen Landwirtschaft umzusetzen. Nach intensiven Verhandlungen hat Gesundheitsminister Rauch gestern das gemeinsam verhandelte Tierwohl-Paket im Ministerrat eingebracht. Das Paket beinhaltet Novellierungen des Tierschutzgesetzes, der 1. Tierhaltungsverordnung sowie des Tiertransportgesetzes und geht jetzt in Begutachtung.
Zentrale Inhalte des Tierwohl-Pakets aus Sicht der Landwirtschaft
Tierschutzgesetz
• Verbot des Schredderns von lebendigen Küken und des Tötens lebensfähiger Küken – außer diese dienen nachweislich der Futtergewinnung (für Zoos, Greifvogelstationen etc.)
• Verbot des Verbringens von Säugetieren zur Schlachtung, die sich offensichtlich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden (außer bei tierärztlicher Indikation geboten)
• Abschaffung der bestehenden Ausnahmetatbestände für die dauernde Anbindehaltung bei Rindern mit einer Übergangsfrist bis 01.01.2030
• Bis 31.12.2026 Projekt des BMSGPK und BMLRT zur Evaluierung der Haltungssysteme im Bereich der Buchten und Bodengestaltung bei der Haltung von Schweinen, für faktenbasierte Politik
• Gesondertes Kapitel im Grünen Bericht über den Fortschritt hinsichtlich der Weiterentwicklung der Stallbausysteme und der Fördermaßnahmen im Schweinebereich, für mehr Transparenz
1. Tierhaltungsverordnung
• Kupieren des Schwanzes bei Schweinen nur dann, wenn Eingriff nicht routinemäßig und wenn erforderlich, um EU-rechtliche Vorgaben zu erfüllen
• Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation – verpflichtende Risikoanalyse; Haltung von unkupierten Schweinen bei weniger als 2% Schwanz- und Ohrenverletzungen; weitere Maßnahmen, wenn mehr als drei Jahre über 4%, Teilnahme an
Tiergesundheitsdienst
Tierhaltererklärung zur nachweislichen Unerlässlichkeit des Kupierens, Vorgaben für Weiterbildung
• Neuer gesetzlicher Mindeststandard für neu gebaute, umgebaute oder erstmals in Betrieb genommene Gruppenhaltungen von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern ab 01.01.2023
− Haltung in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ist verboten
− Erhöhtes Platzangebot, planbefestigter Liegebereich, Beschäftigungsmaterial notwendig
• Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Weide bei Legehennen – macht die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizi-enter
Tiertransportgesetz
• Übermittlung der Daten aus den Retrospektivkontrollen von Langstreckentransporten Drittstaaten künftig erforderlich
• Transportfähigkeit von Kälbern frühestens ab drei Wochen und bei guter Gesundheit gegeben (Ausnahmen gibt es für den innerbetrieblichen Transport oder für Transporte zur Bestandsergänzung)
• Verbot von Schlacht- und Masttiertransporten in Drittstaaten
Maßnahmen des BMLRT
• Jährlich 120 Mio. Euro Investitionsförderungen für Tierwohl-freundliche Ställe und teilweise Abgeltung der Mehrkosten über ÖPUL Maßnahmen
• In der neuen GAP werden die Mittel dafür deutlich aufgestockt: ab 2023 werden 20 Mio. Euro pro Jahr mehr für ÖPUL Tierwohlmaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit klare finanzielle Anreize für die Umstellung auf mehr Tierwohl.
• Umsetzung der Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und in Großkantinen, damit Konsumentinnen und Konsumenten bewusst zu heimischer Qualität greifen können