Köstinger, Strasser und Moosbrugger: Größte Entlastung in diesem Bereich
Mit dem Steuer-Entlastungspaket präsentierte die österreichische Bundesregierung eine der größten Entlastungsmaßnahmen in der Geschichte der bäuerlichen Berufsgruppe. Ziel der Steuerreform für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist eine spürbare Entlastung für rund 160.000 bäuerliche Betriebe, auf denen rund 400.000 Menschen arbeiten und leben. “Die Landwirtschaft ist hauptbetroffen vom Klimawandel und steht unter enormem Druck. Keine andere Branche hat mit solchen Herausforderungen zu kämpfen. Darum hatte es für uns als Regierung Priorität, vor allem auch die Bäuerinnen und Bauern zu entlasten. Mit rund 120 Millionen Euro legen wir eine enorme Entlastung für die Landwirtschaft vor. Im vergangenen Jahrzehnt ging es bei Verhandlungen meistens nur darum, möglichst viel Schaden abzuwenden. Heute dürfen wir mit Stolz ein großes Entlastungspaket für die Landwirtschaft präsentieren”, erklärt Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Rund drei Viertel des Gesamtvolumens kommen kleineren Betrieben mit einem Einheitswert bis zu 30.000 Euro zugute, so die Ministerin.
Maßnahmen bei Sozialversicherung und Pensionen machen 90 Millionen Euro aus
Bauernbund-Präsident Georg Strasser zeigt sich über diese deutliche Entlastung sehr erfreut. Er verweist vor allem auf die Maßnahmen im Bereich der Sozialversicherung im Umfang von rund 50 Millionen Euro. Zusammen mit den Entlastungen bei den Pensionen ergibt sich ein Volumen von 90 Millionen Euro. “Es ist dies ein sozial ausgewogenes Paket, welches die vielfältige Betriebsstruktur in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich berücksichtigt und zeigt, dass diese Regierung zu den Bäuerinnen und Bauern steht”, so Strasser.
Kurzfristige Entlastung und langfristige Sicherheit
Auch der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, begrüßt die Steuerreform und bezeichnet sie als “Zukunftspaket”. Die Land- und Forstwirtschaft sei mit vielen Härten und Herausforderungen der Natur konfrontiert, insbesondere bedingt durch Klimaveränderungen, betont er. “Die Steuerreform soll unseren Bäuerinnen und Bauern langfristig Sicherheit geben. Sie soll aber auch sofort spürbar entlasten und vor allem unseren jungen Bäuerinnen und Bauern Perspektiven geben”, so Moosbrugger.
Bauernbund-Direktor Norbert Totschnig weiß dieses umfangreiche Maßnahmenpaket zu schätzen. “Das Fortbestehen einer flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft sowie die Versorgung aller Österreicherinnen und Österreicher mit hochqualitativen Lebensmitteln ist Bundeskanzler Sebastian Kurz ein wichtiges Anliegen. Das Paket ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Bäuerinnen und Bauern”, bedankt sich Totschnig.
Steuerliche Risikoausgleichsmaßnahme zur besseren Absicherung der Landwirte
“Schon 2018 wurden für die heimische Land- und Forstwirtschaft erste steuerliche Entlastungsmaßnahmen getroffen. Jetzt wird im Rahmen der Steuerreform der nächste große Schritt gesetzt”, betont Köstinger. Ein wichtiger Punkt ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen. Die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen soll nicht mehr jahresweise, sondern über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen. “Mit dieser Maßnahme reduzieren wir das Risiko für unsere Landwirte bei Preis-, Ernte- oder Ertragsschwankungen. Das ist ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit, denn für Unwetter oder Ernteausfälle können die Bauern nichts”, erklärt Köstinger. Das Entlastungsvolumen dieser Maßnahme, die ab 2021 wirksam wird, liegt bei fünf bis zehn Millionen Euro.
Streichung der Bagatellsteuer für Schaumweine
“Mit der Abschaffung der Schaumweinsteuer ab 2022 wird ein zentraler Wettbewerbsnachteil für die österreichischen Produzenten wieder abgeschafft. Wir erhoffen uns einen Aufwärtstrend beim Absatz von Schaumwein im Sinne unserer bäuerlichen Weinbaubetriebe am Markt”, unterstreicht Strasser. Die Schaumweinsteuer ist 2014 erneut eingeführt worden. Die Weinwirtschaft hat die Abschaffung dieser Steuer seit Jahren gefordert. Bagatellsteuern in dieser Größenordnung verursachen einen hohen Aufwand und bringen wenig Einnahmen. Für die betroffenen Erzeuger ist die Abschaffung aber eine spürbare Erleichterung im Umfang von rund 23 Millionen Euro.
Absenkung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes um 1%
“Die Verringerung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes um 1% soll ab dem Jahr 2020 rund 130.500 krankenversicherten bäuerlichen Betrieben eine Entlastung von jeweils mehreren hundert Euro bringen, das ist schon eine spürbare Erleichterung, die in Summe 28,4 Millionen Euro ausmacht. Die Regierung setzt damit ein zentrales Versprechen um: Wir entlasten die Menschen, statt sie mit neuen Steuern zu belasten”, erläutert Köstinger.
Senkung des Anrechnungsprozentsatzes bei fiktivem Ausgedinge von 13 auf 10%
“Die Anpassung des fiktiven Ausgedinges ab 2021 bringt vor allem für Bauernpensionisten mit den niedrigsten Pensionen eine spürbare Verbesserung. Bei Durchschnittspensionen von circa 850 Euro monatlich zählt jeder Euro zur Bewältigung des täglichen Lebens auf den Höfen”, gibt Bauernbund-Präsident Strasser zu bedenken. Diese Maßnahme bringt ein Entlastungsvolumen von 10,5 Mllionen Euro.
Harmonisierung im Bereich der Krankenversicherung der Bauern
“Die Angleichung der Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung bringt einerseits für kleine bäuerliche land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage eine Entlastung, gleichzeitig werden Betriebe in der SV-Option spürbar entlastet. Zudem wird durch diese Maßnahme ein erster Harmonisierungsschritt zugunsten der bäuerlichen Versicherten eingeleitet. Das ist auch wichtig im Hinblick auf die Fusion mit der SVA zur SVS”, erklärt Strasser.
Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder
“Die Entscheidung, in den landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern einzusteigen und hauptberuflich mitzuarbeiten, erfordert Mut und Optimismus. Die Perspektive auf eine vernünftige soziale Absicherung auch im Alter ist dafür unverzichtbar. Ich begrüße daher die Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr. Dass die Jahre bis zur eigenverantwortlichen Betriebsübernahme nunmehr besser für das Pensionskonto wirken, ist ein wichtiger Schritt für die jungen Bäuerinnen und Bauern”, sieht Moosbrugger auch für Jungbäuerinnen und Jungbauern Vorteile.
Verwaltungsvereinfachungen werden begrüßt
Das heute von der Regierung präsentierte Maßnahmenpaket enthält auch verschiedene Verwaltungsvereinfachungen. Diese betreffen unter anderem die Streichung der Einheitswertgrenze und die Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht sowie die Verlängerung der Antragsmöglichkeit zur Umsatzsteuer-Option. Außerdem soll die unentgeltliche Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben weiterhin als nicht steuerbarer Vorgang gelten. “Die Entbürokratisierung ist eines der wichtigsten Anliegen dieser Regierung. Das versuchen wir auch im Bereich der Landwirtschaft Schritt für Schritt umzusetzen”, so Köstinger.
Foto: Paul Gruber