Die vom Nationalrat beschlossene Novelle zum Ökostromgesetz (ÖSG) 2012 hat im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Diese hätte die Grundlage dafür bilden sollen, dass für bestehende Biomasseanlagen, deren Fördervertrag mit der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG bereits ausgelaufen ist oder bis Ende 2019 auslaufen wird, eine Nachfolgeregelung zu schaffen, um eine Stilllegung dieser Anlagen, die auf Basis fester Biomasse und Abfall mit hohem biogenem Anteil Wärme und Strom erzeugen, zu vermeiden. Um diese Anlagen dennoch weiter zu fördern, hat der Bund ein Grundsatzgesetz erlassen, wobei den Ländern die Ausführung zukommt.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden daher – in Ausführung der grundsatzgesetzlichen Bestimmungen – die Fördertarife und Zuschläge für Biomasseanlagen in der Steiermark festgelegt. Ohne ein derartiges Fördersystem wäre nach dem Auslaufen der im Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geregelten Ökostromförderung der wirtschaftliche Betrieb solcher Anlagen nicht mehr sichergestellt.
„Effiziente Biomassekraftwerke leisten einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase und müssen daher – im Sinne der nationalen Klimaziele – erhalten bleiben. Mit diesem Gesetz ist – in Entsprechung der grundsatzgesetzlichen Vorgaben – die Förderung der Biomasseanlagen für die nächsten 36 Monate gewährleistet“, betont der für Erneuerbare Energien und Klimaschutz zuständige Landesrat Anton Lang.
„Mit diesem Gesetz schaffen wir die lebensnotwendige Überbrückung für die betroffenen heimischen Biomasse-Anlagenbetreiber und sichern regionale Arbeitsplätze. Für den langfristigen Klimaschutz ist eine rasche Beschlussfassung des Erneuerbaren Ausbaugesetzes auf Bundesebene dringend nötig, um allen Betreibern Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten“, unterstreicht Agrarlandesrat Johann Seitinger.
Mit den betroffenen Anlagen werden rund 70 Millionen Kilowattstunden pro Jahr erneuerbarer Strom erzeugt. Damit können umgerechnet in etwa 20.000 steirische Haushalte mit klimaschonender Energie versorgt werden.
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