13,8 Millionen Euro für Modernisierung und Absatzförderung
Die neue Weinbauverordnung tritt nach langen Verhandlungen endlich in Kraft und ermöglicht den Weinbauern mehr Investitionen: Jährlich stehen 13,8 Millionen für Weingärten, die Modernisierung der Kellertechnik und verstärkte Absatzmöglichkeiten zur Verfügung. So können künftig Weinpressen, Rebler und Analysengeräte gefördert werden, die förderbare Investitionssumme wird angehoben. Zudem können innerhalb der Europäischen Union die österreichischen Qualitätsweine beworben werden.
„Diese Verordnung stärkt den heimischen Weinbau und sorgt dafür, dass unsere Qualitätsweine in ganz Europa weiter bekannt gemacht werden können“, erläutert Bundesminister Andrä Rupprechter.
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