Das in Brüssel beschlossene Selbstbestimmungsrecht für ein Gentechnikanbauverbot nützt die Steiermark für ein endgültiges aus des Gentechnikanbaus.
Um den gewohnt hohen Qualitätsanspruch an steirische Lebensmittel sicher zu stellen, hat man sich in der Steiermark bereits vor Jahren für das Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen stark gemacht. Schon im Jahr 2006 sind daher mit dem Steiermärkischen Gentechnik-Vorsorgegesetz Maßnahmen zur Verminderung des „Gentechnik-Anbaus“ getroffen worden. Neben dem Schutz von Europa- und Naturschutzgebieten sowie der Naturparke und dem Nationalpark Gesäuse geht es dabei insbesondere um den Schutz landwirtschaftlicher Kulturflächen, die gentechnikfrei bewirtschaftet werden. Begleitend dazu wurde in der Steiermark das Projekt „Landkarte für eine gentechnikfreie Steiermark” ins Leben gerufen. In einem Schulterschluss zwischen konventioneller Landwirtschaft und Biolandwirtschaft wurde erreicht, dass viele steirische Landwirte freiwillig auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen verzichtet haben. Schon damals galten in der Steiermark die strengsten GVO-Schwellenwerte Europas. Mit dem neuen Gentechnik-Vorsorgegesetz besteht nunmehr die Möglichkeit den Anbau zugelassener GVO´s rechtlich gänzlich zu untersagen. Bundesminister Andrä Rupprechter hatte in Brüssel erreicht, dass es für EU-Mitgliedstaaten möglich sein wird, ein solches Anbauverbot (GVO-Anbauverbot) auf heimischem Hoheitsgebiet durchzusetzen, auch wenn ein gentechnisch verändertes Saatgut auf EU-Ebene zugelassen wurde.
Für Landesrat Hans Seitinger eine erfreuliche Bestätigung des eingeschlagenen steirischen Weges: „Das klare NEIN der Steiermark zum Gentechnikanbau ist mit diesem europäischen Beschluss nun endlich inhaltlich akzeptiert worden. Damit haben wir die Möglichkeit, ein rechtlich abgesichertes Generalverbot auszusprechen. Unsere Lebensmittel werden daher auch in Zukunft den Begriff der Gentechnik gänzlich aussperren.“
Und auch hinsichtlich des „Transatlantischen Freihandelsabkommens“ (TTIP) wird die heimische Position mit diesem Beschluss weiter gestärkt. „Auch hier dürfen wir nicht locker lassen. Wir müssen uns gegen drohende Billigimitate zur Wehr setzen und den Herkunftsschutz für unsere steirischen Spezialitäten verstärken“, so Agrarlandesrat Seitinger weiter.
Die Steiermark soll damit ihre Position als kulinarische Schatzkammer von Europa weiter festigen bzw. ausbauen. Unser bäuerlich vielfältiges und kleinstrukturiertes Bundesland kann nur mit Qualität punkten und den Wettbewerb nicht mit Massenprodukten großer Agrarländer gewinnen.