Das DAC-System Steiermark steht für „Weine mit geschützter Herkunft“ und bietet herausragende Weine mit Ursprungsgarantie. An der Spitze der Herkunftspyramide stehen die Rieden-Weine. Für Agrarlandesrat Hans Seitinger, Weinbaupräsident Stefan Potzinger und Weinbaudirektor Werner Luttenberger stellt der heutige Beschluss der Rieden-Verordnung einen Meilenstein für den steirischen Wein dar. „Mit der Rieden-Verordnung schafft das Land Steiermark die gesetzliche Grundlage für höchste Qualität mit einzigartigem Charakter“, so Seitinger.
Qualität als oberstes Ziel
Der steirische Wein ist für seine hohe Qualität bekannt und auch das Landesweinbaugesetz definiert den Qualitätsweinbau als oberstes Ziel. Dementsprechend wurden in den vergangenen Jahren gezielte Schritte in diese Richtung gesetzt. Einer der markantasten Punkte war die Einführung des DAC-Systems, das die Weine in Gebiets-, Orts- und Riedenweine kategorisiert und den Konsumentinnen und Konsumenten damit volle Transparenz in Bezug auf die Herkunft der Trauben bietet. „Das DAC-Herkunftssystem bildet die Grundlage dafür, dass der steirische Wein weiterhin auf dem Erfolgsweg bleibt“, erläutert Landesrat Hans Seitinger.
Riedenweine – höchste Stufe der DAC-Pyramide
Riedenweine sind Weine „mit geschützter Herkunft“ aus der höchsten Stufe der DAC-Pyramide. Die Trauben der Weine sind handverlesen und stammen meist aus Lagen mit extrem hoher Neigung. Jede Riede besitzt einen eigenständigen Charakter, der sich im Wesentlichen aus der Ausrichtung, dem Mikroklima und dem Boden zusammensetzt. „Steirische Riedenweine sind Weine, welche aus engsten Herkünften stammen und Herkunft ist unser höchstes Gut. Riedenweine werden ganz besonders vinifiziert und auch im Weingarten wurden sie mit größter Sorgfalt gehegt und gepflegt. Die Typizität der Steirischen Weine „Fruchtig, duftig, trocken“ zeigt sich in den jahrgangs- und herkunftstypische Riedenweinen als konzentrierte, dichte Frucht mit viel Ausdruck am Gaumen“, erläutert Weinbaudirektor Werner Luttenberger die Besonderheiten der steirischen Riedenweine.
Die Rieden-Verordnung
Um die hohen Qualitäts-Standards im Weinbau zu erhalten, sieht das Landesweinbaugesetz vor, dass Rieden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer in Abstimmung mit den Regionalen Weinkomitees vom Land Steiermark verordnet werden. Durch diesen konsensualen Prozess unter Einbindung aller Beteiligten wird sichergestellt, dass die Verordnung im Sinne des steirischen Weinbaus erfolgt. Insbesondere für die nationale und internationale Vermarktung des steirischen Weins ist eine geschützte Riedenbezeichnung essentiell. „Nach der Einführung des DAC-Systems ist jetzt der nächste große Schritt für den Steirischen Wein gelungen. Auf beiden Projekten fußt die Einführung einer gesetzlichen Rieden-Klassifizierung für die Steiermark. Dieses nächste bedeutende Projekt für die Steirische Weinwirtschaft steht ante portas“, erläutert Weinbaupräsident Stefan Potzinger, den nächsten Schritt.
Weiterführende Informationen zum steirischen DAC-Herkunftssystem
Das DAC-Herkunftssystem Steiermark steht für „Wein mit geschützter Herkunft“ und bietet herausragende Weine mit Ursprungsgarantie. Die Weinbäuerinnen und Weinbauern der steirischen DAC-Gebiete haben sich zur Handlese verpflichtet. Um Reife- und Entwicklungszeit zu garantieren, kommen Gebietsweine ab 1. März, Orts- und Riedenweine ab 1. Mai nach der Ernte auf den Markt. Über die Hälfte der Weingartenfläche ist Bergweinbau mit Hanglagen von mitunter extremer Neigung. Über ein Viertel der Hanglagen weisen zwischen 40 und 70 Prozent Neigung aus. Über 60 Prozent der Lagen haben mehr als 26 Prozent Neigungswinkel.
Das TERROIR DER STEIERMARK ist SINGULÄR: Das einmalige Zusammenspiel von Klima, Böden, Lagen und Beschaffenheit der Gegend ermöglicht es den Winzern unverwechselbare Weine mit ganz eigenem Charakter zu keltern. Es ist die Handarbeit nachhaltig wirtschaftender und für ihre Landschaft verantwortlicher Winzer, die für die Qualität der Weine steht.
Die Steiermark unterteilt sich in drei DAC-Gebiete: Südsteiermark DAC, Weststeiermark DAC und Vulkanland Steiermark DAC.
Die Pyramide zeigt die Weinklassifizierungen in Ebenen beginnend an der Basis, mit den Gebietsweinen bis hin zu den Orts- und Riedenweinen. Alle drei DAC-Gebiete der Steiermark stehen für vielschichtige und von Terroir geprägte Qualitätsweine.
Handarbeit und Individualität lässt diese Weine so besonders werden, weshalb in den steirischen DAC-Gebieten die Handlese der Trauben verpflichtend vorgeschrieben ist. Steigungen bis teilweise über 80% machen eine maschinelle Bearbeitung der Weingärten in der Steiermark fast unmöglich.
Neun traditionelle Rebsorten sowie Cuvées daraus, sind im DAC-System zugelassen: Weißburgunder, Grauburgunder, Morillon (Chardonnay), Sauvignon Blanc, Gelber Muskateller, Riesling, Welschriesling, Traminer und Schilcher (nur Weststeiermark);
Die Vorteile des DAC-Systems:
- 100% Handwerk: Steirische Weine kommen meist von Hanglagen mit oft extremer Neigung. Anspruchsvoll in Handarbeit und mit viel Leidenschaft bewirtschaftet
- 100% Handlese: Gesetzlich vorgeschrieben
- Seit fast 200 Jahren sind die traditionellen, Steirischen Rebsorten die Aushängeschilder der Gebiete.
- 100% Geschmack: Keine gesetzlich vorgeschriebenen Geschmacksprofile oder Vorgaben von Alkoholwerten, doch immer typisch Steirisch: trocken, duftig, saftig, mineralisch- würzig, elegant und doch mit Substanz
- 100% Charakter: Steirische Weine sind extrem von ihrer Herkunft und dem Winzerhandwerk bestimmt.
- Geographische Abgrenzung: „Je enger die Herkunft, umso höher die Qualität“
- Einfache Klassifizierung: Die dreistufige Weinpyramide lehnt sich an int. etablierte Klassifizierungen an
- Festgelegte Erscheinungstermine: Gebietsweine ab 1. März, Orts und Riedenweine ab 1. Mai nach der Ernte garantieren Reife- und Entwicklungszeit der Weine
- 100% Herkunftsgarantie: Konsumenten verlangen zunehmend nach „echten“ Produkten mit klarer Herkunft. Das Steirische Herkunfts-System steht für „Wein mit geschützter Herkunft“ und bietet herausragende Weine mit Ursprungsgarantie
GEBIETSWEINE
Wie der Name schon sagt, müssen alle Trauben der DAC-Gebietsweine aus den jeweiligen DAC-Gebieten Südsteiermark DAC, Weststeiermark DAC und Vulkanland Steiermark DAC.
stammen. Eine Restzuckergrenze von 4g/l ist vorgegeben, das heißt Gebietsweine müssen trocken ausgebaut werden. Leicht, frisch und von primärer Frucht geprägt, kommen die Gebietsweine mit 1. März des Folgejahres nach der Ernte in den Verkauf. Die Rebsorte Welschriesling und der weststeirische Schilcher stellen eine Ausnahme dar. Da diese Weine frühreif sind, kommen diese Gebietsweine bereits unmittelbar nach Erhalt der Prüfnummer, ab Mitte Dezember, in den Handel.
ORTSWEINE
In der mittleren Ebene der Pyramide finden sich die Ortsweine wieder. Es handelt sich hierbei um Weine aus den jeweiligen Gemeinden und Anbaugegenden der zugehörigen DAC-Gebiete. Die Trauben müssen aus dem jeweiligen Orten und dazugehörigen Gemeinden stammen. Terroir kommt in diesen Weinen besonders stark in den Vordergrund. Der Geschmack der Ortsweine lässt die unterschiedlichen Böden der jeweiligen Gemeinden und die kleinklimatischen Verhältnisse erkennen. Die Steirischen DAC-Ortsweine sind trockene Weine. Sie dürfen maximal 4g/l Restzucker aufweisen. Ausnahme bildet die Rebsorte Traminer aus Klöch. Der von Grund auf höhere Bestandteil an Fruchtzucker in der Rebsorte erlaubt es den Klöcher Winzer_innen im DAC-System die Traminerweine auch halbtrocken, bzw. ab Erreichen der Prädikatsstufe (Auslese, etc.) ohne Restzuckergrenze, als DAC-Ortsweine auszubauen. Ab dem 1. Mai des Folgejahres dürfen Ortsweine auf den Markt gebracht werden. Ausgenommen ist der weststeirische Schilcher mit Verkaufsstart 1. Februar, aufgrund seiner frühen Reifezeit.
Ein wichtiges Attribut bilden die jeweils 2 Leitsorten auf Ortswein-Ebene. Alle Ortsweine stellen die Paradesorte Sauvignon Blanc an erste Stelle. Die zweite Leitsorte ist individuell unterschiedlich gewählt. Sie stellt die Typizität des Ortes dar, vom Traminer in Klöch bis hin zum Schilcher in allen Ortsweinen der Weststeiermark.
RIEDENWEINE
Die höchste Ebene der DAC-Herkunftspyramide bilden die steirischen Riedenweine. Jede Riede besitzt einen eigenständigen Charakter, der sich aus der Ausrichtung, der Sonneneinstrahlung und dem Boden zusammensetzt. Die Kunst, unverwechselbare Weine mit ganz individuellem Charakter zu keltern, liegt schlussendlich in den Händen des Winzers. Es gibt keine zwei Weinberge, die in ihrer Beschaffenheit und ihrem Klima ident wären. Die Parzellen sind oft klein, dafür einzigartig und gehören damit zu den Großen Lagen dieser Welt. Die Trauben der Weine sind handverlesen und stammen meist aus Lagen mit extrem hoher Neigung. Die Winzer bewirtschaften eine oder auch mehrere Rieden. Manchmal teilen sich mehrere Winzer eine Lage. In der Steiermark gibt es rund 580 Rieden.
Der frühestmögliche Verkaufstermin für steirische DAC-Riedenweine ist der 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres, jedoch geben viele Weinbauern den Weinen noch mehr Zeit, weshalb viele Riedenweine erst mit Ende des darauffolgenden Jahres erhältlich sind. (Ausgenommen ist hier der weststeirische Schilcher. Aufgrund seiner frühen Reifezeit darf er auch als Riedenwein bereits am 1. Februar des Folgejahres in den Verkauf gelangen.)
Foto: Lorber