Sonderrichtlinien für ÖPUL, Ausgleichszulage und Projektförderungen angepasst
Das Programm für Ländliche Entwicklung wird ein zweites Mal adaptiert, um neue Chancen zu eröffnen und optimal auf aktuelle landwirtschaftliche Herausforderungen reagieren zu können. Benachteiligte Gebiete und umweltfreundliche Bewirtschaftung erhalten in Zukunft noch mehr und gezieltere Unterstützung. Agrarumweltprogramm (ÖPUL), Ausgleichzulage (AZ) und Projekt-Sonderrichtlinien werden im Hinblick auf eine zielorientierte Leistungsabgeltung der Bäuerinnen und Bauern angepasst.
„Mit der zweiten Programmänderung in der ländlichen Entwicklung reagieren wir punktgenau auf die aktuellen Herausforderungen in der Landwirtschaft und schaffen einen noch besseren Ausgleich für die benachteiligten Gebiete“, so Bundesminister Andrä Rupprechter anlässlich der Genehmigung der aktualisierten Version.
Insbesondere wurden die Möglichkeiten für Top-up Zahlungen ab dem Antragsjahr 2017 durch die Bundesländer erweitert – im Rahmen der AZ sowie erstmals auch im Rahmen des ÖPUL. So können die Bundesländer landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten verstärkt unterstützen, wie auch den Verzicht auf mineralische Düngemittel, schwer bewirtschaftbare Grünlandflächen oder den Alm-Auftrieb von Milchkühen.
Im Agrarumweltprogramm ÖPUL wurden durch die Änderungen sowohl für den Biodiversitäts- als auch den Grundwasserschutz wichtige Anpassungen umgesetzt. In der Steiermark wird im Gebiet Graz bis Bad Radkersburg ab 2018 erstmalig eine Maßnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Dadurch können Kosten abgegolten werden, die aufgrund einer geringeren Düngung, verlängerter Düngerausbringungsverbotszeiträume und zusätzlicher Aufzeichnungsverpflichtungen entstehen. Ein Einstieg in die Maßnahme ist ab dem Antragsjahr 2018 möglich.
Ab 2018 werden zudem die Prämien für den freiwilligen Erhalt von Landschaftselementen um 20 Prozent erhöht, um die Umweltleistung stärker zu honorieren und den erhöhten Arbeitsaufwand gezielter abzugelten.
In den Projektmaßnahmen der ländlichen Entwicklung wurde im Zuge der zweiten Programmänderung u. a. die Dotierung für die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte angehoben. Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer, aber auch Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in die Landwirtschaft können am Beginn ihrer Tätigkeit optimal unterstützt werden. Für eine unkomplizierte Programmabwicklung wurde in einigen Maßnahmen die Anwendung von standardisierten Einheitskosten eingeführt.