Regelung soll mit kommendem Jahr in Kraft treten
Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in verarbeiteten Produkten und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung geeinigt. Ziel sei, dass diese Regelung mit kommendem Jahr in Kraft tritt, teilten Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger am Samstag mit.
“Die Qualität der Produkte unserer heimischen Landwirtschaft ist nicht nur in Österreich, sondern auch weit darüber hinaus bekannt und gefragt. Im Sinne der Transparenz setzen wir jetzt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Österreich um, denn die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht zu wissen, was auf ihren Teller kommt. Davon profitieren nicht nur die Bäuerinnen und Bauern, sondern auch die Endverbraucher”, stellte Nehammer fest.
“Seit vielen Jahren fordert die österreichische Landwirtschaft eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Jetzt gehen wir in die Zielgerade. Noch in diesem Jahr soll die Verordnung erlassen werden, damit wir vollständige Transparenz bei unseren Lebensmitteln ab 2023 haben”, unterstrich Köstinger.
Regional ist nicht egal
“86% der österreichischen Bevölkerung legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Derzeit ist es bei verarbeiteten Produkten wie Wurst und Käse, aber auch in Großküchen von Kantinen, Krankenhäusern und Kindergärten nicht möglich, die Herkunft der Zutaten zu erkennen. Das ändern wir jetzt: Künftig wird klar ersichtlich sein, ob eine dieser Hauptzutaten aus Österreich, der EU oder nicht aus der EU kommt. So können die Verbraucher eine klare Kaufentscheidung treffen. Jetzt kann jeder unsere Bäuerinnen und Bauern unterstützen, denn regional ist nicht egal”, bekräftigte die Ministerin. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung sei “ein echter Meilenstein”.
Wichtiger Schwerpunkt des Regierungsprogramms wird Realität
Im Regierungsprogramm wurde bekanntlich die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln vereinbart. Das Landwirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem zuständigen Gesundheitsministerium, dem Wirtschaftsministerium wie auch mit Verfassungs- und Europarechtsexperten an der Umsetzung gearbeitet. Jetzt gehen die beiden finalen Verordnungen in die Begutachtung und zur Notifikation an die EU-Kommission. Ziel ist, dass die verpflichtende Herkunftskennzeichnung mit 2023 in Kraft tritt.
Was und wie muss gekennzeichnet werden?
Vorgesehen ist die Kennzeichnung der Primärzutaten Fleisch, Milch oder Ei. Primärzutat bedeutet ein Anteil von mindestens 50% am Lebensmittel oder die Zutat, die der Konsument üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert. Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, bei Milch, wo das Tier gemolken wurde, und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.
Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben, zum Beispiel auf Wurstwaren, Käse oder Mayonnaise. Gemeinschaftsverpfleger, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, haben die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte auszuweisen. Dies kann etwa durch Aufsteller an der Ausgabe in der Krankenhaus-Kantine oder am Speiseplan im Kindergarten erfolgen.
Aktuelle Herkunftskennzeichnung in Österreich und der EU
Bei Frischobst und -gemüse sowie bei unverarbeiteten Eiern, verpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch und verpacktem sowie unverpacktem Rindfleisch muss bereits jetzt die Herkunft angegeben werden. Bei Fisch und Fischereiprodukten ist das Fanggebiet zu nennen. In Österreich gibt es darüber hinaus mit dem AMA-Gütesiegel, dem AMA-Bio-Siegel und dem AMA-Genuss-Region-Gütesiegel drei staatlich anerkannte, freiwillige Herkunftssysteme.
Dass nationale Herkunftskennzeichnungen funktionieren, zeigen einige Beispiele: So hat etwa Frankreich mit März 2022 eine verpflichtende Kennzeichnung für Fleisch in Kantinen und Restaurants umgesetzt. Italien kennzeichnet bereits verarbeitete Produkte, die Tomaten, Milch oder Reis enthalten. Finnland wiederum hat eine Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung für Fleisch und Milch umgesetzt.
Konsumenten wollen wissen, wo’s herkommt
Den Konsumenten ist laut Roll AMA-Umfrage 2020 die Herkunft der Produkte wichtiger als der Preis. 62% geben an, dass ihnen Regionalität wichtig ist. 38% legen sogar Wert darauf, dass die Produkte direkt vom Bauern kommen. Nur 36% sagen, dass der Preis ausschlaggebend ist. 94% der österreichischen Bevölkerung haben ein positives bis sehr positives Bild von der österreichischen Landwirtschaft und wollen sie unterstützen. Eine von der Landwirtschaftskammer Österreich in Auftrag gegebene WIFO-Studie zeigt: Wenn um 1% mehr heimische Lebensmittel gekauft werden, schafft das in der Folge 3.100 Arbeitsplätze und eine zusätzliche Wertschöpfung von 140 Mio. Euro.