Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“

Die Coronavirus-Pandemie ist für Österreich die schwerste Krise seit dem 2. Weltkrieg. Hier bekommt ihr alle Infos für den Härtefallfonds:

• Auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bleiben von den Auswirkungen der Krise nicht verschont.

• Im ersten Schritt geht es der Bundesregierung um die Sicherung von Existenzen.

• Dafür wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, dieser soll Kleinunternehmen in der Wirtschaft aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die vor dem Aus stehen, unterstützen.

• Am Montag können die Anträge auf Soforthilfe aus dem Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft eingereicht werden.

• Die Soforthilfe des Härtefallfonds wird jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihr Einkommen rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften.

Wer wird unterstützt…

• Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als EUR 150.000 ist, sowie deren Nettoumsatz EUR 550.000 nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

o Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden.
o Oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.

• Eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist nur dann möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Konkret betrifft das…

o Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
o Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
o Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
o Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
o Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
o Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Wie werde ich unterstützt…

• Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen (Gesamt bis zu EUR 6.000)

• Die erste Phase (Soforthilfe) startet ab Montag:
o Einheitswert von bis zu EUR 10.000 – Zuschuss EUR 500
o Einheitswert von mehr als EUR 10.000 – Zuschuss EUR 1.000

• Die zweite Phase soll Anfang nächster Woche feststehen.

Wie funktioniert die Abwicklung…

• Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.

• Die Soforthilfe kann ab Montag (30.3.2020, 8:00 Uhr) unter www.eama.at beantragt werden.

Die ganze Richtlinie findet ihr hier.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.stbb.at/haertefallfonds-fuer-die-land-und-forstwirtschaft/