Die Coronavirus-Pandemie ist für Österreich die schwerste Krise seit dem 2. Weltkrieg. Hier bekommt ihr alle Infos für den Härtefallfonds:
• Auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bleiben von den Auswirkungen der Krise nicht verschont.
• Im ersten Schritt geht es der Bundesregierung um die Sicherung von Existenzen.
• Dafür wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, dieser soll Kleinunternehmen in der Wirtschaft aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die vor dem Aus stehen, unterstützen.
• Am Montag können die Anträge auf Soforthilfe aus dem Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft eingereicht werden.
• Die Soforthilfe des Härtefallfonds wird jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihr Einkommen rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften.
Wer wird unterstützt…
• Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als EUR 150.000 ist, sowie deren Nettoumsatz EUR 550.000 nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
o Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden.
o Oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.
• Eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist nur dann möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Konkret betrifft das…
o Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
o Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
o Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
o Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
o Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
o Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Wie werde ich unterstützt…
• Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen (Gesamt bis zu EUR 6.000)
• Die erste Phase (Soforthilfe) startet ab Montag:
o Einheitswert von bis zu EUR 10.000 – Zuschuss EUR 500
o Einheitswert von mehr als EUR 10.000 – Zuschuss EUR 1.000
• Die zweite Phase soll Anfang nächster Woche feststehen.
Wie funktioniert die Abwicklung…
• Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.
• Die Soforthilfe kann ab Montag (30.3.2020, 8:00 Uhr) unter www.eama.at beantragt werden.