Der Grüne Bericht wird jährlich vom Landwirtschaftsministerium erarbeitet und gibt Aufschluss über die wirtschaftliche Situation der Land- und Forstwirtschaft im vergangenen Jahr. Der Grüne Bericht 2023 wird jetzt an das Parlament übermittelt. Dabei ist in diesem Jahr ein absolutes Ausnahmeergebnis zu verzeichnen: Im Durchschnitt kam es zu einem Einkommensplus von 42% im Vergleich zum Vorjahr. Nach jahrelanger Stagnation bedeutet das für unsere Bauernfamilien ein kurzfristiges Aufatmen, aber keinen langanhaltenden Trend. Trotz gestiegenem Einkommen liegt der Stundenlohn in der Land- und Forstwirtschaft bei nur rund 16 Euro brutto, während jener von unselbstständig Erwerbstätigen etwa 24 Euro beträgt. Dieser Stundenlohn entspricht zudem einer Arbeitswoche mit 38,5 Arbeitsstunden. In anderen Branchen sind jährliche Lohnerhöhungen selbstverständlich, die Land- und Forstwirtschaft ist hingegen von großen Schwankungen betroffen.
Die Ergebnisse des Grünen Berichts bedeuten somit noch lange keinen Grund zu jubeln, zumal schwierige Zeiten bevorstehen. Der Ausreißer nach oben bei den bäuerlichen Einkommen im letzten Jahr ist insbesondere durch die volatile Marktsituation und die Folgen der Teuerung bedingt.
Für das heurige Jahr sind die Vorzeichen bereits düster: Während landwirtschaftliche Erzeugerpreise seit Monaten im Sinken begriffen sind, bleiben die Kosten für Betriebsmittel und Energie konstant hoch. Gute globale Ernteprognosen drücken die Preise ebenso.
Die nächsten Jahre werden herausfordernd. Hohe Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten etwa beim Tierwohl machen für viele Bäuerinnen und Bauern Investitionen nötig. Diese sind nur möglich, wenn zuvor finanzielle Rücklagen gebildet werden können. Auch die erhöhten Umweltambitionen der neuen GAP können nur Betriebe umsetzen, die auf wirtschaftlich gesunden Beinen stehen. Daher werden wir uns weiterhin für die bestmögliche Unterstützung der Bauernfamilien bei diesen Herausforderungen stark machen.
Einkommensentwicklung 2022
• Für 2022 wurden Buchführungsdaten von 1.936 Betrieben ausgewertet.
• Die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft liegen laut Grünem Bericht bei 45.757 Euro pro Betrieb (rd. 1,4 betriebliche Arbeitskräfte).
• Das ergibt ein Einkommensplus von 42% gegenüber dem Vorjahr.
• Der Stundenlohn lag 2022 im Schnitt bei 16 Euro brutto – zum Vergleich: Unselbstständig Beschäftigte verdienten durchschnittlich 24 Euro.
• Die starke Schwankung ist auf die Folgen verschiedener Krisen und die anhaltend hohe Inflation zurückzuführen.
Hintergrundinformation
• Der primäre Sektor trug 2022 rund 1,5% zur Bruttowertschöpfung bei.
• Produktionswert der Land- und Forstwirtschaft 2022: 13,5 Mrd. Euro (Landwirtschaft: 10,5 Mrd. Euro, Forstwirtschaft: 3 Mrd. Euro), das entspricht einem Plus von 23,3%.
• Wert der pflanzlichen Produktion: 5,1 Mrd. Euro (+ 26,9%).
• Wert der tierischen Produktion: 4,4 Mrd. Euro (+ 19,6%).
• Aufwendungen für Vorleistungen: 6,1 Mrd. Euro (+ 23,2%).
o Rückläufiges Einsatzvolumen bei gleichzeitigem Anstieg des durchschnittlichen Preisniveaus der eingesetzten Vorleistungen um 27,4%
o Drastische Verteuerung bei Düngemitteln, erhebliche Preisanstiege bei Futtermitteln und Energie.
Damit die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln auf einem hohen Niveau erhalten bleibt, müssen unsere Bauernfamilien mit ihrer Arbeit ein angemessenes Einkommen erzielen. Dafür braucht es ein klares Bekenntnis von Handel und Konsumenten zur heimischen Landwirtschaft.
Für das Jahr 2023 zeichnet sich bereits ein Einkommensrückgang ab. Stark sinkende Erzeugerpreise (etwa bei Milch, Weizen oder Holz) und anhaltend hohe Betriebsmittelkosten sind die Gründe dafür. Auch der Klimawandel mit Extremwetterereignissen wird zur immer größeren Herausforderung.
Eine durchschnittliche Betrachtung auf ein Jahr ist daher wenig aussagekräftig, die Einkommensentwicklung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist stets über einen längeren Zeitraum zu betrachten. Nach einer langen Stagnation ist auch im Zehnjahresvergleich erstmals ein leichter, aber dringend notwendiger Sprung nach oben zu verzeichnen, der bei Weitem nicht mit der fixen, jährlichen Anpassung der Gehälter unselbstständig Beschäftigter zu vergleichen ist.