Die Steiermark ist die kulinarische Schatzkammer Österreichs und nun um eine geschützte Köstlichkeit reicher: Der Ennstaler Steirerkas ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung.
Die Europäische Kommission hat dem Ennstaler Steirerkas den höchsten Schutzstatus zugestanden. „Die Steiermark als kulinarische Schatzkammer Österreichs ist damit um eine geschützte Köstlichkeit reicher“, freut sich der steirische Agrarlandesrat Hans Seitinger und führt weiter aus: „Der Ennstaler Steirerkas hat diese besondere Schutzstellung im europäischen Lebensmittelsektor erhalten und wird von der Europäischen Kommission als geschützte Ursprungsbezeichnung geführt.“ Mit diesem Qualitätssiegel wird auch dem zunehmenden Trend zu regionalen Lebensmitteln entsprochen, denn es ermöglicht den Konsumentinnen und Konsumenten höchste Transparenz. Neben dem Ennstaler Steirerkas (g.U.) als Neuzugang, unterliegen auch die Steirische Käferbohne (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.), das Steirische Kürbiskernöl (g.g.A.) sowie der Steirische Kren (g.g.A.) dem europäischen Herkunftsschutz.
Geschützte Angabe als Qualitätsmerkmal
Die Europäische Union hat im Jahr 1992 die geografischen Herkunftsangeben „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung), „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) sowie „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Bei einer geschützten Ursprungsbezeichnung müssen Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produktes, in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen.