2021 war ein herausforderndes Jahr für die österreichische Landwirtschaft. Zusätzlich zu oftmals ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen hat die Corona-Krise einzelne Branchen, vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie, besonders schwer getroffen. Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste existenzbedrohend. Mit dem „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ verlängern wir eine wirksame Maßnahme zu Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern.
Die Betriebe und Betriebszweige in der Landwirtschaft sind unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Ist ein Verlust von mindestens 30% des Deckungsbeitrages gegeben, werden 70% des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt. Aktuell kann dieser Verlust für die Produktionskategorien Schweinemast und Zuchtsauenhaltung des Betriebszweiges Schweinehaltung nachgewiesen werden. Die Berechnung wird pauschal durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen vorgenommen. Exakte Beträge je Mastschwein oder Zuchtsau werden im April 2022 vorliegen.
Das Gesamtvolumen des nunmehr zweite Pakets beträgt 20 Millionen Euro. Damit können Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab April 2022 beantragt werden.
Voraussetzungen für die Unterstützung:
- Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 einen entsprechenden Verlust im Betriebszweig erlitten hat.
- Ein Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags im Betriebszwieg ist Voraussetzung für den Zuschuss.
- 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt.
- Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Die Förderung wird mit 100.000 EUR gedeckelt
- Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA)
Bilanz erstes Paket Verlustersatz I (2021):
- Rund 4600 Betriebe der Schweinemast und Zuchtsauenhaltung haben Unterstützungen in der Höhe von ca. 28 Millionen Euro erhalten.
- Die meisten Betriebe wurden in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark unterstützt.
„Mit dem ‚Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft‘ für den Schweinebereich stehen zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung, die wir über die AMA abwickeln werden. Gemeinsam mit den Erzeugerorganisationen haben wir damit eine Mit Maßnahme geschaffen, wie wir den betroffenen Betrieben zumindest einen Teil ihres Einkommensverlustes der letzten Monate abgelten können. Damit können wir die angespannte Situation etwas entlasten“, so Ministerin Elisabeth Köstinger.
„Die Einkommensverluste für die Schweinebauern sind zur Zeit enorm. Eine teilweise Abgeltung der Verluste durch den Bund ist daher eine dringliche Maßnahme für die wir mit großem Einsatz gekämpft haben. Ich danke Ministerin Köstinger für dieses positive Signal“, freut sich Bauernbundobmann Landesrat Hans Seitinger.