Die von Landwirtschaftsminister Rupprechter eingesetzte Task Force Almen präsentierte am heutigen Mittwoch ihre Ergebnisse. Damit werden nicht nur für laufende Verfahren klare Verhältnisse geschaffen.
Auch für künftige Antragsstellungen wurde ein System entwickelt, das der Sanktionsgefahr entgegenwirkt und Rechtssicherheit schafft. „Die Arbeit der Expertinnen und Experten meiner Taskforce war sehr erfolgreich. Ich freue mich, praktikable Ergebnisse präsentieren zu können“, sagte Rupprechter.
Konkret kündigte der Minister einen Existenzsicherungsfonds für Härtefälle an.
Ab 2015 soll ein neues Almmodell dafür sorgen, dass Flächenabweichungen und in der Folge Sanktionen möglichst verhindert werden. Bei den laufenden Verfahren können mithilfe einer Bestätigung der Landwirtschaftskammer die Sanktionen weitgehend bereinigt werden. Die laufenden Verfahren betreffen Anträge, die bis einschließlich 2013 eingebracht wurden. Es wird keine Sanktionen geben, wenn die Landwirtschaftskammern bestätigen, dass sämtli-che Angaben nach „besten Wissen und Gewissen“ erfolgt sind und die fehlerhaften Angaben durch nicht erkennbare Probleme im Rahmen der Digitalisierung verursacht wurden. Zudem gibt es Fälle, in denen auf eine frühere Vor-Ort-Kontrolle oder Flächenfeststellungen durch Sachverständige vertraut wurde. „Ich bin an geltendes EU-Recht gebunden und kann keine Generalabsolution erteilen. Gerade bei schwierigen Situationen ist eine nähere Einzelfallbeur-teilung notwendig“, betonte Rupprechter.
Insgesamt sind knapp 10.000 Bestätigungen eingebracht worden. Die Fälle werden derzeit von der AMA aufgearbeitet. Erste Sanktionsrückzahlungen werden mit dem Auszahlungstermin Ende April erfolgen. Der Minister geht davon aus, dass mehr als 80 Prozent dieser Fälle positiv erledigt werden können.
Existenzsicherungsfonds hilft in Härtefällen
„Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Großteil der Sanktionen abwenden können. Zusätzlich wird es existenzsichernde Maßnahmen für die Betroffenen geben“, so Rupprechter. Für Härtefälle wird ein Existenzsicherungsfonds eingerichtet. Darlehensbürgschaft oder Darle-hen sollen wirtschaftlich in Not geratene landwirtschaftliche Betriebe unterstützen – auf Basis objektiver Kriterien und im Einklang mit wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen. Die Länder bieten ergänzende Hilfsmaßnahmen an. „Durch die Task Force konnten wir auch intensiv an einer langfristigen Lösung arbeiten“, erklärte Rupprechter. Für die zukünftigen Antragsjahre werden mehrere Schritte gesetzt, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Für das Jahr 2014 legt die AMA (Agrarmarkt Austria) nach Rücksprache mit den Almbewirtschaftern die maximale beihilfefähige Fläche als Antragsgrundlage fest. Ebenfalls geplant ist eine Haftpflichtversicherung für den Almobmann bei Gemeinschaftsalmen. Entsprechende innovative Modelle werden derzeit mit den Versicherungen erörtert. Für das Jahr 2014 soll die Referenzflächenfeststellung durch die AMA für die Almbewirtschafter mehr Rechtssicherheit bringen.
„Verdichtungsmodell“ verhindert Flächenabweichungen
Mit Beginn der neuen Förderperiode (Antragsjahr 2015) ist ein neues Almmodell geplant, um die Sanktionsgefahr einzudämmen. Ein praxistaugliches Modell zur Berechnung der Förder-gelder soll so gestaltet werden, dass mehr Spielraum besteht und Abweichungen weniger stark ins Gewicht fallen. Dieses „Verdichtungsmodell“ sieht vor, dass für die Förderungen nur 20 Prozent der Almfläche herangezogen werden (bei gleicher Förderhöhe), wodurch eventuelle Flächenabweichungen keine Auswirkungen auf die Förderungen haben. Zusätzlich soll es eine Auftriebsprämie pro Tier geben. Das System zur Bestimmung der Almfutterflächen wird vereinfacht. Der Anteil der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche soll zukünftig mit Hilfe von Farb-infrarotbildern objektiv ermittelt werden.