Die Bundesregierung hat rasch auf die schweren Schäden in der Landwirtschaft durch Frost und Schneedruck reagiert. Auf Initiative von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter und Finanzminister Hans Jörg Schelling wurde heute im Ministerrat vereinbart, dass der Katastrophenfonds für Frostschäden geöffnet wird. Dazu ist eine Anpassung des Katastrophenfondsgesetzes notwendig, die demnächst erfolgen wird.
Rupprechter: „Die Schäden sind in einigen Gebieten enorm. Manche Betriebe müssen den Totalausfall der Ernte verkraften. Deshalb mussten wir schnell handeln. Hilfestellung für die geschädigten bäuerlichen Betriebe ist ein Gebot der Stunde.“
Eine Expertengruppe mit Vertretern aus Finanz- und Landwirtschaftsministerium, Bundesländern, Interessensvertretern und Hagelversicherung, soll die Regelungen für die Entschädigungen ausarbeiten.
Sondersitzung der Landesagrarreferenten
Um eine rasche Umsetzung der Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen, fand am Dienstag eine Sondersitzung der Landesagrarreferenten statt. Das Maßnahmenpaket – Unterstützung aus dem Katastrophenfonds, Stundung von AIK-Krediten und Investitionsschwerpunkt – wurde von den Agrarreferenten einstimmig abgesegnet.
Rupprechter: “In dieser schwierigen Situation ist es wichtig, dass alle an einem Strang ziehen. Die Bundesländer tragen das Hilfspaket mit und leisten damit einen wesentlichen Beitrag, dass die bäuerlichen Betriebe so rasch wie möglich Unterstützung bekommen.”