Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat allen Betrieben, die gültig an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” teilnehmen oder im Mehrfachantrag-Flächen 2018 Begrünungsvarianten vorangemeldet haben, eine schriftliche Information über die erforderliche Einreichung des Online-Herbstantrages 2018 zugesandt.
Diesem Informationsschreiben lag eine leere Feldstücksliste bei, die nicht zur Abgabe bestimmt ist. Sie dient als Vorbereitungsunterlage, wenn der Herbstantrag 2018 nicht persönlich, sondern mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer eingereicht wird. Die Einreichung des Online-Herbstantrages 2018 ist ausschließlich über www.eama.at möglich.
Teilnehmer an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” müssen den Herbstantrag 2018 online bis spätestens Montag, 15. Oktober 2018, einreichen und begrünte Flächen mit entsprechenden Varianten beantragen. Zu diesem Termin gibt es keine Nachfrist. Betriebe, die an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Immergrün” teilnehmen, müssen keinen Herbstantrag mit begrünten Flächen einreichen.
Maßnahme “Mulch- und Direktsaat”: Beantragung bis 17. Dezember 2018
Für Teilnehmer an der Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inklusive Strip-Till)” ist für den Herbstantrag 2018 Folgendes zu beachten: Wird an dieser Maßnahme teilgenommen, muss der Anbau aller “erosionsgefährdeten Kulturen” im Anschluss an die gemäß den Begrünungsvarianten 4, 5 oder 6 angelegte Begrünung entweder mittels Mulch- oder Direktsaat oder mittels Strip-Till-Verfahren erfolgen. Dies erfordert eine verpflichtende Beantragung von “MZ” auf den betroffenen Begrünungsvarianten.
Wenn am Betrieb keine Begrünung gemäß den Varianten 4, 5 oder 6 beantragt wird oder nach den Varianten 4, 5 oder 6 keine “erosionsgefährdete Kultur” angebaut wird, muss kein “MZ” am Betrieb beantragt werden. Die Maßnahme bleibt trotzdem für die Folgejahre am Betrieb aufrecht. Die Beantragung von Flächen im Rahmen der Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inklusive Strip-Till)” ist im Herbstantrag 2018 online noch bis spätestens Montag, 17. Dezember 2018, möglich.
Ebenso können Neubeantragungen der einjährigen Maßnahmen “Tierschutz – Weide”, “Tierschutz – Stallhaltung”, “Natura 2000 – Landwirtschaft” und “Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft” sowie Umstiege in höherwertige Maßnahmen noch bis zum 17. Dezember 2018 vorgenommen werden.
Als Hilfestellung für den Online-Herbstantrag 2018 steht auf www.eama.at sowie unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag ein Leitfaden zur Verfügung. Detaillierte fachliche Informationen zur Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” sowie zur Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inklusive Strip-Till)” inklusive Auflistung der als erosionsgefährdet eingestuften Kulturen sind im jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblatt unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.