Land Steiermark startet Reparaturprämie. Reparieren statt wegwerfen als wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz.
In der Steiermark landen pro Jahr rund 15 Millionen Kilogramm Elektroaltgeräte auf dem Müll, das entspricht in etwa 24 Kilogramm pro steirischem Haushalt. Oder anders gesagt: Geschätzte fünf Millionen Stück Elektroaltgeräte von der Waschmaschine bis zum Handy, die in der Steiermark pro Jahr weggeworfen werden. Eigentlich eine Horrorzahl, wenn man sie der Anzahl der rund 550.000 steirischen Haushalte gegenüberstellt. Nachdem sich die Daten in Mitteleuropa durchaus ähnlich darstellen, kann man mit ruhigem Gewissen von einem Wegwerf-Kontinent sprechen.
Reparieren statt wegwerfen!
Seit Jahresbeginn 2019 gewährt das Land Steiermark Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Steiermark (ausgenommen Stadt Graz), welche Reparaturdienstleistungen für haushaltsübliche Elektrogeräte in Anspruch nehmen, einen Zuschuss zu den Reparaturkosten. Personen mit Hauptwohnsitz in Graz können die Reparaturmaßnahmen-Förderung der Stadt Graz in Anspruch nehmen. Konkret wird je Haushalt und Kalenderjahr ein Betrag von 50 Prozent der anfallenden Brutto-Reparaturkosten, höchstens aber 100 Euro, gefördert.
Ziel der Reparatur-Prämie ist es, durch das Reparieren von haushaltsüblichen Elektrogeräten nicht nur Ressourcen zu schonen, sondern auch heimische Wertschöpfung im Dienstleistungsbereich zu erreichen – zumal die Produktion der Geräte meist in Niedriglohnländern stattfindet. Die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern soll damit verlängert werden, das Wegwerfen unterbunden und die Müllberge dadurch massiv zurückgedrängt werden.
Nachhaltigkeitslandesrat Johann Seitinger, der Initiator der Reparatur-Prämie, dazu: „Reparieren ist ein Paradebeispiel für gelebte Nachhaltigkeit: Es vermeidet Abfall, schützt die Umwelt und stärkt die regionale Wertschöpfung. Mit der Reparatur-Prämie wollen wir die Steirerinnen und Steirer dabei unterstützen, ihre Elektro-Haushaltsgeräte kostengünstiger zu reparieren, um somit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung zu leisten.“
Digital und analog einfach abzuwickeln!
Um die Abwicklung möglichst einfach zu gestalten, stehen für die Antragstellung unter www.abfallwirtschaft.steiermark.at ab 1. Februar 2019 ein Online-Formular sowie alternativ auch ein Papier-/Druckformular zur Verfügung. Gefördert werden Reparaturdienstleistungen, welche von dazu berechtigten Gewerbeunternehmen in der Steiermark, die im „Reparaturführer“ (www.reparaturfuehrer.at/steiermark) angeführt sind, vorgenommen werden. Service- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturdienstleistungen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen sind von der Förderung ausgenommen.
Die Reparatur-Prämie kann erst nach Durchführung der Reparaturmaßnahme beantragt werden. Rechnungen können rückwirkend ab 1. Jänner 2019 und maximal bis zu vier Wochen nach dem Rechnungsdatum zur Förderung eingereicht werden. Für Rechnungen, welche im Jänner 2019 ausgestellt werden, gilt diese Einreichfrist bis 28. Februar 2019.
Details und Fristen zur Förderabwicklung erhalten Sie unter www.abfallwirtschaft.steiermark.at sowie direkt beim Land Steiermark – Abteilung 14 – Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit.
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