Stellungnahmen zur neuen steirischen Wolf-Verordnung werden vier Wochen lang möglich sein
Zum Erhalt der traditionellen Almwirtschaft in der Steiermark, die einen bedeutenden Beitrag zur Artenvielfalt in unserem Bundesland leistet, und zum Schutz der auf den Almen weidenden Tiere legt das Land nun eine Verordnung vor, mit der die Entnahme von Problemwölfen geregelt wird. Sie wird am Montag (11.09.2023) zur Begutachtung vier Wochen lang öffentlich aufgelegt.
Für die Erarbeitung des Verordnungsentwurfes wurde von Umweltlandesrätin Ursula LACKNER eine Expert:innengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Jägerschaft und des Landes, einberufen. Es galt, eine rechtlich abgesicherte Lösung zu finden. Die Herausforderung dabei: Der Wolf ist EU-weit geschützt.
Der nun zur Begutachtung aufgelegte Verordnungsentwurf sieht vor, dass Wölfe dann durch befugte Jägerinnen und Jäger entnommen werden können, wenn sie sich Menschen gegenüber gefährlich verhalten oder mehrmals sachgerecht geschützte Nutztiere verletzen oder töten.
„Ich habe volles Verständnis dafür, dass dieses Thema sehr emotional ist. Niemand will tote Schafe oder Kälber auf seiner Weide finden! Trotzdem müssen wir uns um Sachlichkeit bemühen! Daher habe ich die Expert:innengruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aller Betroffenen einberufen, damit alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt werden können“, so Lackner. „Um die Tradition der Almbewirtschaftung, die Beweidung und die damit verbundene Vielfalt auf unseren Almen zu erhalten, muss eine praktikable, aber auch rechtskonforme Lösung gefunden werden. Die Rückkehr des Wolfes stellt zweifelsfrei eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt dar. Wölfe sind intelligent, anpassungs- und lernfähig. Als Wildtiere sind sie aber auch vorsichtig und scheu. Wesentliches Ziel ist es, diese natürliche Scheu vor dem Menschen zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass es zu wiederholten Übergriffen auf Nutztiere kommt.“
„Niemand will den Wolf ausrotten, aber ohne Wolfsmanagement und nachhaltige Entnahme entwickelt sich diese Thematik zu einer dauerhaften Katastrophe. Daher wollen wir in der Steiermark eine europarechtskonforme Entnahmemöglichkeit für Wölfe schaffen“, so Agrarlandesrat Hans Seitinger, der weiter ausführt: „Wir dürfen unsere Almwirtschaft, den Tourismus und die hohen Tierschutzstandards nicht den Wölfen zum Fraß vorwerfen!“ Da bei Problemwölfen auch die umfassendsten Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wie Risse auf eingezäunten Weiden direkt neben dem Hof bestätigen, ergänzt diese Verordnung die bereits seit Juli beantragbare Ankaufsförderung für Schutzzäune.
Adaptierung des Schutzstatus gefordert
„Mit dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf schöpfen wir die landespolitischen Möglichkeiten voll aus, aber es braucht auch die längst fällige Adaptierung des Schutzstatus der Wölfe durch die EU!“, wie Seitinger, auch in Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen in Brüssel, fordert. „Der strenge Schutz durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) muss aufgehoben werden, denn mittlerweile leben in Europa 20.000 Wölfe. Die Wölfe sind nicht mehr bedroht, der in der FFH-Richtlinie geforderte gute Erhaltungszustand ist längst überschritten und die zunehmende Wolfspopulation ist kein steirisches, kein österreichisches, sondern mittlerweile ein großes europäisches Problem. Die Wölfe haben keine natürlichen Feinde und ihre Zahl sowie auch die Zahl der Risse explodiert“, so Seitinger.
Der Verordnungsentwurf wird am Montag, dem 11. September 2023 im Laufe des Tages hierveröffentlicht und liegt dann vier Wochen lang zur Begutachtung auf.
Wolfsmanagementplan ermöglicht Entnahme seit 2021
Bereits 2021 hat das Land einen Wolfsmanagement-Plan erlassen, der die Gewährleistung einer möglichst konfliktfreien Koexistenz des Menschen mit dem Wolf unter Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen und der gesetzlichen Vorgaben regeln soll. Dieser ermöglicht auch ohne Verordnung eine möglichst rasche Entnahme von Wölfen, die sich aggressiv gegenüber Menschen oder Hunden verhalten.
Land zahlt Versicherung für Wolfsrisse
Darüber hinaus hat das Land Steiermark eine Versicherung abgeschlossen, die betroffenen Landwirten den durch Wolfsrisse entstandenen Schaden ersetzt. Abhängig vom Alter und der jeweiligen Tierart wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Tierzuchtverbänden und der Landwirtschaftskammer festgelegte Entschädigungssummen vereinbart.
Die Risszahlen der vergangenen Jahre:
- 2019: 5 Tiere
- 2020: 24 Tiere
- 2021: 10 Tiere
- 2022: 2 Tiere
- 2023: 31 Tiere (Stand: 7. September)