Durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie sind auch einige landwirtschaftliche Sektoren schwer in Mitleidenschaft gezogen. Betriebe, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern, haben mit schweren Umsatzeinbußen zu kämpfen. Für sie gibt es den Verlustersatz, der die größten Verluste abfedern soll.
Bisher konnten bereits Schweine- Wein- und Kartoffelbauern den Verlustersatz beantragen. Seit Dienstag, den 25.05. ist nun auch eine Beantragung für die Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment online möglich.
Für den gesamten Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft stellt die Bundesregierung insgesamt bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Wer kann den Verlustersatz beantragen?
- Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment, die im Betrachtungszeitraum von Februar 2021 bis Mai 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben.
- Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate des Vorjahres. (Betrachtungszeitraum von Februar 2021 bis Mai 2021)
Berechnungsmodell auf Basis des Deckungsbeitrages:
- Rückgang von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags eines Betriebszweigs um antragsberechtigt zu sein.
- Dieser wird für den Betriebszweig unter Heranziehung von Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt und muss daher für den Betriebszweig pauschal berechenbar sein.
- Zuschuss in der Höhe von 70 Prozent des pauschal errechneten Verlustes.
- Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Anträge können über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden.
„Die Corona-Krise hat zu einer Vollbremsung im Tourismus geführt. Besonders die Bäuerinnen und Bauern, die direkt an die Gastronomie liefern, bekommen die Folgen sehr schmerzhaft zu spüren, der Verlustersatz soll die größten Einbußen abfangen. Für die Monate Februar und März bedeutet das Zuschussbeträge von 38,72 und 40,66 Euro je 100 Legehennen. Auch für die Monate April und Mai wird der Deckungsbeitrag voraussichtlich um 30 Prozent zurückgehen und damit wird der Verlustersatz auch für diese Monate anwendbar sein“, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger