Mit dem Auftreten des Coronavirus, steht auch die Land- und Forstwirtschaft vor einer großen Herausforderung.
• Wichtigstes Ziel: Eine Ausbreitung des Coronavirus muss verhindewerden!
• Die Gesundheit der Bevölkerung steht an oberster Stelle.
• Wichtig ist, dass Betriebsführerinnen und Betriebsführer wie auch Betriebe den Anordnungen der Behörden unbedingt Folge leisten.
o Verdachtsfälle müssen sofort unter der Nummer 1450 gemeldet werden!
• In diesem Zusammenhang muss betont werden: Unsere Lebensmittel sind sicher! Das Coronavirus kann nicht über Lebensmittel oder Trinkwasser übertragen werden.
• Die Produktion von Lebensmitteln und die Versorgung der Bevölkerung sind sichergestellt. – Dafür gilt unseren Bäuerinnen und Bauern ein großer Dank!
• Unsere bäuerlichen Familienbetriebe versorgen die österreichische Bevölkerung zuverlässig mit ihren regionalen Rohstoffen und Lebensmitteln.
Wichtige Klarstellungen:
(1) Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten, Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert, die Einschränkungen der Öffnungszeiten gelten für sie nicht.
(2) Bauernmärkte als Lebensmittelversorger können weiterhin offenbleiben.
(3) Für Heurigen und Buschenschänke gelten die selben Regeln, wie für die Gastronomie – sie dürfen ab Montag (16.3.2020) nur noch bis 15 Uhr offenhalten.
(4) Die Waren- und Arbeitsfreizügigkeit (Saisoniers) bleibt aufrecht. Hier sind wir in engem Kontakt mit unseren Nachbarländern, um dies auch zukünftig gewährleisten zu können.
(5) Betriebs-, Futtermittel und Saatgut für die landwirtschaftliche Produktion sind ausreichend vorrätig. Für den Agrarhandel (Lagerhäuser) gelten die aktuellen Einschränkungen der Öffnungszeiten nicht.
• Hygienevorschriften müssen (regelmäßiges Händewaschen, Verzicht auf Händeschütteln, Husten uns Niesen in Taschentücher oder Ellbogen etc.) strengstens eingehalten werden.
• Auf der Seite www.bmlrt.gv.at/coronavirus stellen wir ständig aktualisierte Informationen zur Verfügung.