SVS: Stundung und Ratenzahlung möglich!

Aufrund der aktuellen COVID 19-Lage bietet die SVS folgendes an:

–  Stundung der Beiträge
–  Ratenzahlung der Beiträge
–  Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
–  Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Dies ist mittels Onlineantrag unter folgendem Link möglich:

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857676

 

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