Seit 1. Juni 2023 erhalten landwirtschaftliche Familienbetriebe, die ihren Haushaltsstrom über Stromzähler mit dem Lastprofil „Landwirtschaft“ beziehen und im Frühjahr einen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Stromkostenbremse. Mit einer Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) wurde diese nun im Einklang mit den Maßnahmen für Privathaushalte um sechs Monate verlängert. Damit werden bäuerliche Haushalte bis 30. Juni 2025 entlastet.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Um den hohen Strompreisen entgegenzuwirken, haben wir heuer ein massives Entlastungspaket für die Landwirtschaft umgesetzt. Einerseits wurden insgesamt 120 Mio. Euro für die Unterstützung bei den betrieblichen Stromkosten zur Verfügung gestellt. Andererseits wurden die bäuerlichen Familien durch die Einbeziehung in die Stromkostenbremse unterstützt. Diese Maßnahme wird nun bis Mitte 2025 verlängert. Damit stellen wir sicher, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden.“
Weitere Informationen:
- Die Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalte konnten zwischen 17. April und 31. Mai 2023 beantragt werden.
- Der Förderzeitraum läuft nun von 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2025.
- Der Zuschuss wird automatisch auf der Stromrechnung (Jahres- bzw. Schlussabrechnung) bzw. auch bei Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt.
- Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 % des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte.
- Die Höhe der Förderung kann per Verordnung festgelegt werden. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde aktuell bis zu 30 Cent der Kosten.
- Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen pro Haushalt gibt es zudem Zusatzförderungen. Von diesem Top-up-Modell profitieren alle Haushalte mit mehr als drei Personen mit 105 € pro zusätzlicher Person und Jahr. Die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses erfolgt automatisch, das heißt, ein gesonderter Antrag war nicht erforderlich.
Antworten zu häufig gestellten Fragen sind unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg abrufbar.