Lösungen beim Einsatz von Antibiotika für Tierwohl und Wirtschaftlichkeit
Das neue Tierarzneimittelgesetz ist heute in Begutachtung gegangen. „Wir schaffen damit Klarheit für die Bäuerinnen und Bauern. Gerade der Einsatz von Antibiotika ist ein sensibles Thema in der Gesellschaft. Wir schaffen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang“, so ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abg.z.NR DI Georg Strasser und der Landwirtschaftssprecher der Grünen Abg.z.NR Clemens Stammler. Die Gesetzesnovelle ergibt sich aus zwei EU-Verordnungen zum Tierarzneimitteleinsatz, die unmittelbar national angewendet werden müssen.
ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abg.z.NR DI Georg Strasser: „Für die Behandlung erkrankter Nutztiere sind Antibiotika unverzichtbar. Dabei geht es nicht nur um wirtschaftliche Aspekte, sondern auch um das Tierwohl. Die Gefahr von Resistenzen ist aber real. Um die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig zu sichern, lautet das Ziel: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Das neue Tierarzneimittelgesetz bietet dafür eine praxistaugliche Lösung und sichert die Verfügbarkeit von Antibiotika für notwendige Behandlungen.“
Grünen-Landwirtschaftssprecher Abg.z.NR Clemens Stammler: „Sogenannte kritische Antibiotika sind oft die letzte Behandlungsmöglichkeit, wenn es schon zahlreiche Resistenzen gibt. Damit diese ihre Wirksamkeit möglichst lange erhalten, müssen wir sie so selten wie möglich verwenden. Dafür sorgen wir in einem ersten Schritt mit den Antibiogrammen, und dafür brauchen wir den Zusammenhalt aller Bäuerinnen und Bauern. Nur gemeinsam erhalten wir uns diese letzte Reserve für die Behandlung unserer Tiere.“
Zwei Punkte im neuen Gesetz sind für tierhaltende Betriebe wesentlich. Zunächst wird die Anwendung von Antibiotika klar definiert: Jedes kranke Tier darf damit auf tierärztliche Verschreibung behandelt werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Durchführung eines Antibiogrammes vorgeschrieben – etwa, wenn ein Antibiotikum bei einer Tiergruppe wiederholt oder längerfristig eingesetzt wird, bei Anwendung bestimmter Wirkstoffgruppen, oder wenn eine kombinierte Verabreichung mehrerer Antibiotika erfolgt. Es muss also eine Probe entnommen werden, die im Labor darauf untersucht wird, welches Antibiotikum gegen den jeweiligen Erreger wirkt. Bei Vorliegen einer akuten Erkrankung darf mit der Behandlung bereits vor Vorliegen des Antibiogrammes begonnen werden.
Der zweite Punkt ist ein Schwellenwert-System zur Antibiotika-Reduktion. Per Verordnung werden Schwellenwerte definiert, bei deren Übertreten verbindliche, aber verhältnismäßige Maßnahmen vorgeschrieben werden können. Die Maßnahmen erfolgen stufenweise und beinhalten etwa ein verpflichtendes Gespräch mit Betreuungstierärzten, Schulungen oder Bestandsbesuche durch unabhängige Experten.
Bereits jetzt bieten die Tiergesundheitsdienste in den Bundesländern zahlreiche Beratungen und finanzielle Förderung für Antibiogramme, von denen die Mitgliedsbetriebe profitieren.