Heute hat sich die Bundesregierung final auf die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 geeinigt. Der Einigung sind intensive Verhandlungen und Diskussionen vorangegangen, die das Landwirtschaftsministerium in einem breiten Stakeholderprozess und mit dem Koalitionspartner geführt hat. Der nationale GAP-Strategieplan, welcher den Rahmen für unsere Bäuerinnen und Bauern ab 2023 bildet, wird nun an die EU-Kommission zur Überprüfung und Genehmigung übermittelt.
9 Ziele und EIN Weg für die Gemeinsame Agrarpolitik in Österreich:
- Markt & Wirtschaft
- Sicherstellung gerechter Einkommen
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Verbesserung der Position der Landwirtschaft in der Vermarktungskette
- Umwelt & Klimaschutz
- Klimaschutzmaßnahmen
- Beitrag für den Umweltschutz
- Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt
- Gesellschaft & Ländlicher Raum
- Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten und Generationenwechsel
- Stärkung lebendiger ländlicher Regionen
- Schutz von Lebensqualität & Gesundheit
Was bringt die neue GAP?
- Insgesamt mehr EU-Mittel als bisher für die Landwirtschaft (+ 35 Mio. Euro in der gesamten Periode) – vor allem in der Ländlichen Entwicklung (2. Säule).
- Weitgehende Stabilität bei den Direktzahlungen (1. Säule) – Erhaltung der flächendeckenden Landwirtschaft.
- Ausgleichzulage abgesichert – Förderung für das Berg- und benachteiligte Gebiet können weiter vergeben und damit die einzigartige Kulturlandschaft erhalten werden.
- Ländlichen Entwicklung (2. Säule) gestärkt – betriebsindividuelle Ausgestaltungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) durch das neue Modulsystem.
- Stärkung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte – rund 3 Prozent werden für die nächsten Generationen für konkrete Unterstützungen zweckgewidmet.
- Nachhaltige Landwirtschaft wird weiter unterstützt – deutlich mehr als 40 Prozent der gesamten Leistungsabgeltungen sind klimarelevant.
- Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) wird ausgebaut und das Budget um 25 Prozent (125 Mio. Euro pro Jahr) erhöht – es stehen somit rund 574 Mio. Euro pro Jahr für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung.
- 15 der 19 neuen ÖPUL-Maßnahmen bringen maßgebliche Verbesserungen für die biologische Vielfalt. Zusätzlich gibt es vier Ökoregelungen bei den Direktzahlungen.
- Bio bleibt als eigene Maßnahme bestehen – 40 Mio. Euro stehen zusätzlich pro Jahr zur umfangreichen Unterstützung für die Bio-Landwirtschaft zur Verfügung. Ergänzt wird die Prämie durch Maßnahmen aus dem Modulsystem im Agrarumweltprogramm, die flexibel kombiniert werden können.
„Was lange währt, wird endlich gut. Nach intensiven Verhandlungen auf EU- und nationaler Ebene wird die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 endlich Realität. Nachdem wir mit dem Koalitionspartner eine politische Einigung erzielen konnten, übermitteln wir unseren nationalen GAP-Strategieplan nun fristgerecht nach Brüssel. Damit sind wir der Umsetzung einen großen Schritt näher. Und das ist wichtig, denn unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Österreich lebt seit Jahrzehnten vor, dass kleinstrukturierte Familienbetriebe am heimischen und internationalen Markt erfolgreich sind. Es ist kein Zufall, dass wir Bio-Weltmeister und der Feinkostladen Europas sind. Die Zukunft liegt in der Qualitätsproduktion mit hohen Klima- und Umweltambitionen in ganz Europa. Mit der neuen GAP sorgen wir dafür, dass das so bleib“, kommentiert Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die neue GAP.
„1,8 Milliarden Euro jährlich für die neue Gemeinsame Agrarpolitik betreffen alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur die Bäuerinnen und Bauern. Es geht um unsere Lebensmittel, um Klima- und Umweltschutz, Biodiversität, Tierwohl und die ländliche Entwicklung. Andernfalls gibt es keine leistbaren Lebensmittel zu höchsten Qualitätsstandards und keine Kulturlandschaft, wie wir sie kennen und lieben. Die Übernahme eines Hofes muss weiterhin attraktiv bleiben. Deshalb gibt es in der nächsten GAP-Periode insgesamt mehr Geld für die Jungbäuerinnen und Jungbauern – rund 3 Prozent des GAP-Budgets gehen an die nächste Generatio“, freut sich Bauernbund-Präsident Georg Strasser.
Der steirische Agrarlandesrat Hans Seitinger begrüßt die Einigung bei der Gemeinsamen Agrarpolitik: „Es ist gut, dass es nun auch innerhalb der Bundesregierung eine Einigung gibt. Die GAP ist ein starkes Zeichen für den steirischen Weg der nachhaltigen Landwirtschaft. Mit den fixierten Eckpunkten werden jene kleinstrukturierten bäuerlichen Familienbetriebe gestärkt, die die Versorgungsicherheit mit regionalen Lebensmitteln schaffen. Ich bedanke mich bei Ministerin Elisabeth Köstinger für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen und bei Finanzminister Magnus Brunner, der für die Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft zusätzliche Mittel bereitstellt.“ Wichtig sei nun, so Seitinger, dass das Paket auch schnellstmöglich von der EU und dem Nationalrat abgesegnet wird, damit die Bauern rasch Sicherheit für ihre Entwicklung haben.
Zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik zählt u.a. die Absicherung der bäuerlichen Einkommen sowie das Forcieren von Klima-, Umwelt- und Tierschutz.
Was bringt die neue GAP ab 2023 im Detail
Für die Bäuerinnen & Bauern:
- Insgesamt mehr EU-Mittel als bisher für die Landwirtschaft (+ 35 Mio. Euro in der gesamten Periode) – vor allem in der Ländlichen Entwicklung (2. Säule).
- Weitgehende Stabilität bei den Direktzahlungen (1. Säule) – Erhaltung der flächendeckenden Landwirtschaft.
- Ausgleichzulagen abgesichert – Förderung für das Berg- und benachteiligte Gebiet können weiter vergeben und damit die einzigartige Kulturlandschaft erhalten werden.
- Ländlichen Entwicklung (2. Säule) gestärkt – betriebsindividuelle Ausgestaltungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) durch das neue Modulsystem.
- Stärkung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte – rund 3 Prozent werden für die nächsten Generationen zweckgewidmet.
- Neues Umsetzungsmodell knüpft öffentliche Gelder noch stärker an öffentliche Leistungen.
- Qualitätsprogramme als Anreiz für eine auf den Markt abgestimmte Produktion wie zum Beispiel „QPlus-Rind“.
- Deutliche Erhöhung des ÖPUL-Basismoduls „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ als Anreiz für größere und intensivere Betriebe.
- Verstärkte Unterstützung der Mutterkuhbetriebe durch zahlreiche ÖPUL-Maßnahmen.
- Förderfähigkeit von Green Care, Urlaub am Bauernhof und auch gänzlich neuer Diversifizierungsformen.
Für die Umwelt & den Klimaschutz:
- Nachhaltige Landwirtschaft wird noch stärker unterstützt – mehr als 40 Prozent der gesamten Leistungsabgeltungen sind klimarelevant.
- Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) wird ausgebaut und Budget um über 25 Prozent (125 Mio. Euro pro Jahr) erhöht – es stehen somit rund 574 Mio. Euro pro Jahr für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung.
- Erhöhte Umweltambition – sowohl bei den Direktzahlungen als auch in der Ländlichen Entwicklung.
- Modulsystem macht Umweltleistungen besser sichtbar – mehr Prämie für messbare Umweltmaßnahmen.
- 15 der 19 neuen ÖPUL-Maßnahmen bringen maßgebliche Verbesserungen für die biologische Vielfalt. Zusätzlich gibt es vier Ökoregelungen bei den Direktzahlungen.
- Basismodul „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“: mindestens 7 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche müssen als Biodiversitätsfläche angelegt und bis zu 20 Prozent zusätzliche Biodiversitätsflächen werden gefördert.
- Begrünung, extensive Tierhaltung und verringerter Düngmitteleinsatz reduzieren Emissionen und werden über das ÖPUL gezielt unterstützt.
- Forcierung der Kreislaufwirtschaft und somit Senken der Nährstoffverluste sowie Treibhausgas- und Ammoniakemissionen.
Für mehr Tierwohl:
- Unterstützung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme und teilweise Abgeltung der damit verbundenen Mehrkosten.
- Investitionsfördersatz wurde für besonders tierwohlfreundliche Stallungen auf 35 Prozent bei Schwein und Pute erhöht.
- Keine Förderung von Neubauten auf Basis des gesetzlichen Mindeststandards mehr wie z. B. Vollspaltensysteme.
- Rind: zukünftig alle Rinderkategorien im ÖPUL förderbar, Teilnahme an Tiergesundheitsdienst (TGD).
- Schwein: zukünftig auch Ferkel förderfähig sowie Freilandhaltung, Teilnahme an Tiergesundheitsdienst (TGD).
- Leistungsabgeltungen für die Verwendung von EU-Eiweißfuttermittel und Verzicht auf Schwanzkupieren.
Für kleinstrukturierte Betriebe:
- Ausgleichszulage – bewährtes System wurde weiter gestärkt.
- 10 Prozent der Direktzahlungen werden in zwei Stufen von großen zu kleinen Betrieben umverteilt.
- Für die ersten 20 ha: zusätzlich 46 Euro pro ha.
- Prämie für den Almauftrieb von Wiederkäuern deutlich erhöht – es stehen gesamt rund 90 Mio. Euro zur Verfügung.
Für die Biologische Landwirtschaft:
- Bio wird wieder als eigene Maßnahme bestehen – 40 Mio. Euro stehen zusätzlich pro Jahr für die Bio Landwirtschaft zur Verfügung.
- Das Bio-Budget beträgt rund 550 Mio. Euro pro Jahr.
- Ergänzt wird die Prämie durch Maßnahmen aus dem Modulsystem im Agrarumweltprogramm, die flexibel kombiniert werden können.
- Erweiterung der Bio-Maßnahme durch bewährte Umweltauflagen aus der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB).
- Teilnahme an einer Vielzahl weiterer Maßnahmen, wie Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen oder seltene landwirtschaftliche Kulturen, Erhaltung Landschaftselemente, Blühkulturen oder artenreiches Grünland usw. möglich.
Für die Forstwirtschaft:
- Bewährte Förderungen werden fortgesetzt
- Biodiversitätsfördernde Maßnahmen bei Waldbewirtschaftung, Habitatmaßnahmen
- Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren durch Stärkung der Objektschutzwirkung von Wäldern