Antragstellung für die Betriebe ab 8. September möglich!
Die von Bundesminister Rupprechter im Rahmen des zweites EU-Hilfspaketes für die Märkte geforderten und durchgesetzten Maßnahmen zur freiwilligen Milchmengenreduktion mit finanzieller Unterstützung durch die EU werden ab Oktober 2016 umgesetzt. Die Festlegungen und Arbeiten erfolgten gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern und Branchenvertretern.
Das zweite EU-Hilfspaket besteht aus einer EU-weit angebotenen Milchreduktionsmaßnahme und einer von den Mitgliedstaaten zu gestaltenden außergewöhnlichen Anpassungsmaßnahme. Die Milchreduktionsmaßnahme ist ein auf EU-Ebene erstmals zur Anwendung kommendes freiwilliges Mengensteuerungs-Instrument.
Ziel der Maßnahme ist es, das Angebot an die Nachfrage heranzuführen und so die Grundlage für bessere Milchpreise zu schaffen. Damit soll ein wichtiges Signal am internationalen Milchmarkt gesetzt werden.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch die Landwirte über das e-AMA Portal oder alternativ bei Bedarfsfall über die Landwirtschaftskammern ab 8. bis spätestens 21. September 2016 um 12.00 Uhr für den Reduktionszeitraum Oktober bis Dezember 2016. Zur Verminderung des Aufwandes für die Landwirte können Reduktionsmaßnahme und Anpassungsmaßnahme gemeinsam beantragt werden. Details sind der Info im Anhang zu entnehmen. Zudem wird in Kürze ein AMA-Merkblatt zu den Maßnahmen erscheinen und es werden die detaillierten Infos auch über weitere Landwirtschaftsmedien kommuniziert.
Foto: Agrarfoto.com