Die Inflation stellt ganz Europa vor Herausforderungen. Verantwortlich für die Inflation sind vor allem die Energiepreise. Darüber hinaus führt die Inflation bei Lebensmitteln zu sozialen Herausforderungen, wenn auch hier die Inflationsrate in Österreich im unteren EU-Drittel liegt. Um an den richtigen Hebeln anzusetzen, hat die Bundesregierung im Ministerrat ein zielgerichtetes Maßnahmenpaket zur Entlastung bei den Energiekosten, für mehr Preistransparenz bei Lebensmitteln, weniger Lebensmittelverschwendung sowie zur Stärkung des Wettbewerbs beschlossen.
„Fakt ist, die Inflationsrate bei Lebensmitteln liegt in Österreich im unteren EU-Drittel. Mittlerweile gibt ein Haushalt nur noch um die 10% seines verfügbaren Haushaltseinkommens für Lebensmittel aus. Dennoch kämpfen viele mit dem wöchentlichen Einkauf. Daher setzen wir bei den Energiekosten sowie bei mehr Preistransparenz an und unterstützen armutsgefährdete Menschen“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Maßnahmenpaket gegen die Teuerung
- Maßnahmen im Bereich Energie
Um zur Senkung der Energiepreise beizutragen, wird die Energiepreistransparenz erhöht, die Absenkung der Elektrizitäts- und Erdgas-Abgaben verlängert und der Energiekrisenbeitrag verschärft.
- Transparenz bei Lebensmitteln zur Stärkung des Wettbewerbs
Künftig werden in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel (auf Basis der Agrarmarkttransparenzverordnung) veröffentlicht. Außerdem soll in Zusammenarbeit mit Wettbewerbsökonomen und der Bundeswettbewerbsbehörde ein Vorschlag für weitere Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs erarbeitet werden.
- Spenden statt verschwenden
Gemeinnützige Lebensmittelweitergaben zur Armutsbekämpfung sollen durch zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von 10 Mio. Euro unterstützt werden.
- Transparenz gegen Lebensmittelverschwendung
Der Lebensmittelhandel muss künftig ausweisen, welche Menge an Lebensmittel er vernichtet und welche Menge an Lebensmittel er an Sachspenden zu Verfügung stellt.
- Verschärfung des Wettbewerbsrecht
Die Regierung wird Maßnahmen zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts setzen, z.B.: durch die Erweiterung der Befugnisse der BWB im Zusammenhang mit Branchenuntersuchungen sowie eine verschärfte Fusionskontrolle.
- Inflationsdämpfung im öffentlichen Bereich
Damit der Bund einen Beitrag zur Inflationsdämpfung leistet, werden die Bundesgebühren eingefroren. Insgesamt betrifft der Gebührenstopp alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Die dadurch erwirkte Entlastung beträgt 130 Mio. Euro. Ein Teil der Gewinnabschöpfung im Energiebereich soll für Länder und Gemeinden bereitgestellt und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen (z.B. Gebührensenkung/Stopp) herangezogen werden.