Individualmarke soll in Verbandsmarke umgewandelt werden. Vorsorge ist getroffen.
Für Konsumenten und Produzenten ändert sich derzeit nichts. „Das Grundsätzliche gleich vorweg: Für die Konsumenten und Produzenten von steirischem Kürbiskernöl ändert sich derzeit nichts“, unterstreicht Andreas Cretnik, Geschäftsführer der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl. Die Rückverfolgbarkeit vom Ladentisch über die verarbeitende Ölmühle bis zum produzierenden Kürbiskernölbauern ist mit der auf der Banderole der Kürbiskernölflasche gedruckten fortlaufenden Kontrollnummer garantiert. Cretnik: „Wer diese individuelle Zahlenkombination auf der Homepage der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl abfrägt, kann den Weg der Kürbiskerne vom Produzenten über die Ölmühle, die diese gepresst hat, zurückverfolgen.“
Markenrecht hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat vor rund 20 Jahren die nationale Individualmarke und im Jahre 2006 eine Unionsmarke registrieren lassen. Diese werden von den steirischen Kürbiskernbauern über die Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl auch benutzt. Cretnik: „Seither hat sich jedoch im Markenrecht enorm viel getan und die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden mehrfach geändert. Aktuell geht auch die Rechtsprechung in eine vollkommen andere Richtung. Die Folge ist, dass die beiden Markenregistrierungen gelöscht werden sollen.“
Landwirtschaftskammer hat bereits Vorsorge getroffen. Die steirische Landwirtschaftskammer und die Gemeinschaft steirischer Kürbiskernölproduzenten haben in dieser Causa bereits Vorsorge getroffen. So erfolgte bereits eine internationale Markenanmeldung, die die Weiterführung der bestehenden Wortbildmarke „Steirisches Kürbiskernöl“ garantiert. „Und genau deshalb verändert sich für die Produzenten und Konsumenten derzeit nichts“, so Cretnik.
Seltsame Entscheidung. „Trotzdem erscheint die derzeitige juristische Beurteilung der Gerichte, wonach die bestehende Individualmarke zu löschen wäre als seltsam, weil diese von der bisherigen Markensystematik und auch Rechtsprechung gänzlich abweicht“, erläutert Cretnik. Daher werden Landwirtschaftskammer und die Gemeinschaft der steirischen Kürbiskernölbauern diese Beurteilung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen.