Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass EU-Mitgliedstaaten den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verbieten können, selbst wenn die betreffende Pflanze in anderen EU-Ländern zugelassen wurde.
“Nach vielen Anläufen ist nun ein rechtlich sicheres, nationales Anbauverbot von GVO-Pflanzen absehbar. Die entsprechende Initiative, die von Österreich ausging, ist in der Zielgeraden”, so Köstinger, die Chefverhandlerin der EVP für das neue Gesetz im Europäischen Parlament ist.
Insgesamt 53 von 65 Abgeordneten haben sich heute für die nationale Verbotsmöglichkeit und für den Beginn von Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten darüber ausgesprochen. “In einer so sensiblen Frage ist es unbedingt notwendig, dass jeder Mitgliedstaat für sich selber entscheiden kann”, so Köstinger.
Der derzeit vorliegende Entwurf sieht ein Verfahren vor, mit dem Mitgliedstaaten für jede GVO-Pflanze eine Ausnahmeregelung, ein so genanntes “Opt Out”, erwirken können. Als Gründe für ein Opt Out sollen die Mitgliedstaaten “umwelt- oder agrarpolitische Zielsetzungen, Landnutzung, traditionelle landwirtschaftliche Praktiken, Fragen der Koexistenz und sozioökonomische Auswirkungen” anführen können. “Die rechtliche Unanfechtbarkeit hat dabei oberste Priorität”, so Köstinger.
Das Parlament hatte sich bereits 2011 für nationale GVO-Anbauverbote ausgesprochen, war aber an der Blockadehaltung einiger Mitgliedsländer im Rat gescheitert. Die heutige Abstimmung ist ein neues Angebot des Parlaments an die Mitgliedstaaten, die nun bis Jänner Zeit haben, das Verfahren abzuschließen.