Biomasse, Biogas und Wasserkraft werden wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten.
„Die Land- und Forstwirtschaft ist mit ihrer ‚Werkstatt unter freiem Himmel‘ erste Betroffene des Klimawandels, zugleich aber auch Teil der Lösung. Die Energiewende ist nicht nur ein Ziel, sondern ein Auftrag, den wir gemeinsam bewältigen werden“, freut sich Elisabeth Köstinger Bundesministerin für Landwirtschaft Regionen und Tourismus über den gesetzten Meilenstein. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde heute das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament beschlossen. „Die Energiewende bietet viele Chancen für unsere Regionen. Bereits 2018 haben wir wichtige Eckpunkte für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz fixiert und den Startschuss für eine nachhaltige Energiewende gegeben. Umso mehr freut es mich, dass das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz heute mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament beschlossen wurde”, so Köstinger.
Biomasse- und Biogasanlagen wurden abgesichert
Neben der Sonnen-, Wind- und Wasserenergie wird beim Ausbau von erneuerbaren Energien vor allem die Biomasse eine wesentliche Rolle spielen. Als “wichtigen Schritt” bezeichnet Köstinger, dass bestehende Anlagen abgesichert und die Rahmenbedingungen für den Ausbau nun fixiert wurden. Das EAG sieht eine Bestandssicherung für Biomasseanlagen mit Nachfolgeregelung bis ins 30. Bestandsjahr und für Neuanlagen vor. Für kleine Biomasseanlagen wird es eine neue Investitionsförderung geben. Köstinger zeigt sich zuversichtlich, dass die neuen Rahmenbedingungen zum weiteren Ausbau von Biomasse und Biogas führen werden: „Für die Energiewende brauchen wir alle Technologien. Biomasse und Biogas liefern als einzige erneuerbare Technologie konstant und wetterunabhängig Wärme und Strom. Sie nützen unsere nachwachsende Ressource Holz und mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung können wir die heimische Versorgung langfristig sicherstellen.”
Wasserkraft bis zu Energiegemeinschaften – jeder kann einen Beitrag leisten
„Die Wasserkraft ist und bleibt ein wichtiges Fundament für die Energieversorgung. Mit den ökologischen Standards können wir gewährleisten, dass unserer Fließgewässer auch in Zukunft maßgeblich geschützt werden“, so Köstinger. Neue Möglichkeiten der Kooperation bieten im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die Energiegemeinschaften. Im Nahwärmebereich wird bereits von vielen Landwirten diese Form der Zusammenarbeit praktiziert, um auch andere Haushalte mit Wärme zu versorgen. „Mit den Energiegemeinschaften, die das EAG nun vorsieht, wird das auch bei der Stromproduktion möglich sein. Verschiedenste Gemeinschaften werden Strom für andere Haushalte erzeugen und anbieten dürfen. Das ist eine große Chance für unsere Regionen und damit kann jeder einen Beitrag zur Energiewende leisten”, erklärt Köstinger abschließend.
Foto: Paul Gruber