Bereits im Jahr 2006 wurden mit dem strengsten Gentechnik-Vorsorgegesetz Europas die niedrigsten GVO-Schwellenwerte im Steiermärkischen Landtag beschlossen. Außerdem wurde damals mit der Gentechnik-Landkarte ein europaweit einzigartiges Verhinderungsinstrument gegen den Anbau gentechnisch veränderter Organismen geschaffen.
Nachdem sich die Steiermärkische Landesregierung und Landesrat Johann Seitinger schon vor zehn Jahren zu einem klaren Nein von Gentechnik Anwendungen bekannt hatten, wird jetzt mit der Novellierung des Gesetzes ein weiterer wichtiger Eckpfeiler eingeschlagen. In Zukunft müssen kontaminierten Flächen auch dann wiederhergestellt werden, wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann. In diesem Fall übernimmt das Land nach Anordnung der notwendigen Maßnahmen die Kosten. Ist der Verursacher zu finden, gilt nach wie vor das Verursacher- und Haftungsprinzip. „Wir schließen damit eine bedeutende Lücke zur Absicherung der Gentechnikfreiheit in der Steiermark“, betont Agrarlandesrat Johann Seitinger die Wichtigkeit dieser Novelle.
Die Steiermark kann als vielfältiges und kleinstrukturiertes Agrarland nur mit Produkten höchster Qualität punkten und ganz sicher keinen Wettbewerb mit den Massenwaren großer Agrarländer gewinnen. Im Vorjahr konnte mit dem zusätzlich durchgesetzten Anbauverbot von gentechnisch verändertem Saatgut auf heimischem Hoheitsgebiet, das auf EU-Ebene bereits zugelassen wurde, ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht werden.
„Der bereits vor zehn Jahren eingeschlagene Weg erweist sich also als goldrichtig, geht es doch darum, den Ruf der Grünen Mark als kulinarische Schatzkammer Europas auch in Zukunft zu festigen und weiter auszubauen“, so Seitinger abschließend.