Gesetzesänderung gibt Land Steiermark das Recht, Gentechnik zu verbieten.
In der Steiermark gibt es seit 2006 ein Gesetz, um Gentechnikanwendungen maximal einzuschränken. So wurden mit dem strengsten Gentechnik-Vorsorgegesetz Europas bereits damals die niedrigsten Schwellenwerte für GVO (Gentechnisch Veränderte Organismen) im Steiermärkischen Landtag beschlossen. Darüber hinaus wurde mit einschränkenden Haftungen sowie einer Gentechnik-Landkarte ein europaweit einzigartiges Verhinderungsinstrument gegen den Anbau von GVO geschaffen. Damit gelang es bis heute, ein Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen – wie Pflanzen beispielsweise – weitläufig zu unterbinden.
Nach langen, harten Verhandlungen wurde nun ein weiterer wichtiger Meilenstein gesetzt: Im gestrigen Landtagsausschuss wurde eine Änderung des Gentechnikvorsorgegesetzes beschlossen, die in den Landtag eingebracht wird. Damit wird es dem Land Steiermark nun ermöglicht, gentechnisch veränderte Organismen zu verbieten.
„In der Steiermark muss auch in Zukunft einer erhöhten Qualitätsorientierung im Bereich der Lebensmittelerzeugung nachgekommen werden“, betont Agrarlandesrat Hans Seitinger, der des Weiteren erklärt: „In der Gentechnikfrage konnte nun endlich ein klares Nein zu gentechnisch veränderten Organismen erzielt werden. Das kommt vor allem den steirischen Konsumenten zugute.“
Mit der Gesetzesänderung wird den öffentlichen Interessen der Bevölkerung somit beispielhaft Rechnung getragen.
„Ich gehe davon aus, dass alle Parteien im Landtag in dieser Hinsicht an einem Strang ziehen und der Gesetzesänderung zustimmen“, so Seitinger abschließend.
Foto: Lebensressort