Mit 1. September 2023 tritt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung in Kraft. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch setzen damit erstmals konkrete Schritte für mehr Transparenz am Teller.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig :„Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung tritt nach intensiven Verhandlungen endlich in Kraft. Jeden Tag werden in Österreich 2,2 Mio. Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen ausgegeben. Künftig wird dort die Herkunft am Speiseplan oder gut sichtbar auf einem Plakat bzw. Monitor zu sehen sein. Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern sichtbarer. Das ist ein starker Hebel, mit dem wir erstmals Erfahrung in der Umsetzung gewinnen. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für mehr Transparenz auf unseren Tellern einsetzen.“
Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Wir wollen alle wissen, was wir essen. Seit Jahren wurde deshalb die Herkunftskennzeichnung gefordert. Eine bessere Kennzeichnung ist immer ein Gewinn für Konsumentinnen und Konsumenten. Wir ermöglichen ihnen damit eine bewusste Entscheidung hin zu regional produzierten Lebensmitteln. Viele Kantinen werden ihr Einkaufsverhalten dementsprechend ändern und mehr auf Herkunft und Qualität achten. Ich bin überzeugt, dass wir bei der Gemeinschaftsverpflegung einen wichtigen ersten Schritt gesetzt haben, der eine Dynamik hin zu mehr Transparenz in allen Bereichen erzeugen wird.“
Geschäftsführer der GV Austria (Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger), Manfred Ronge: „In der Gemeinschaftsverpflegung sind wir jetzt schon regionaler unterwegs, als die meisten Menschen glauben. Gleichzeitig sehen wir, dass immer mehr Gemeinschaftsverpfleger ihre Gäste mit einer einfachen, klaren Kennzeichnung über die Herkunft der Lebensmittel in den Speisen informieren wollen. Die Gemeinschaftsverpfleger nehmen jetzt eine Vorbildfunktion ein. Wir werden die Möglichkeit nutzen, sehr präzise die Herkunft mit Österreich, dem Bundesland oder der Region auszuloben.“
Was muss gekennzeichnet werden?
Die Herkunft folgender Lebensmittel muss angegeben werden:
- Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild
- Milch und Milchprodukte wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse
- Ei und Eiprodukte wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei
Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.
Wer muss kennzeichnen?
- Die verpflichtende Angabe der Herkunft trifft alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat.
- Die Verordnung umfasst damit sowohl sämtliche Betriebskantinen als auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.
- Alle Gastronomiebetriebe, die darüber hinaus freiwillig mit Angaben zur Herkunft der verwendeten Produkte werben, müssen sicherstellen, dass die Angaben zutreffend und nicht irreführend gestaltet sind. Damit wird der Vollzug deutlich gestärkt und die Menschen können sich sicher sein, dass auch tatsächlich Österreich drin ist, wo Österreich draufsteht.
Wie muss gekennzeichnet werden?
- Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss in einer deutlich lesbaren und gut sichtbaren Form durch z.B. einen Aushang oder in der Speisekarte ausgelobt werden.
- Werden Fleisch, Milch oder Eier in Speisen verwendet, dann ist die Herkunft anzugeben. Dies wird in der Regel ein Land (z.B. Österreich) oder ein Bundesland oder eine Region
- In Fällen, wo Produkte unterschiedlicher Herkunft eingesetzt werden, schreiben EU-Vorgaben vor, dass die Herkunft auch „EU“ oder „Nicht-EU“ lauten darf. Vertreter der Gemeinschaftsverpflegung haben bereits klargestellt, dass sie den Wettbewerbsvorteil heimischer Produkte in der Kennzeichnung nutzen werden und diese Kennzeichnung faktisch nur in Ausnahmefällen erfolgen wird.
- Für Kantinen ist neben der tagesaktuellen Angabe bezogen auf die Speisen auch eine Angabe eines Prozentanteils am Gesamteinkauf über maximal ein Jahr möglich. Auch hier wollen die Gemeinschaftsverpfleger österreichische Ware ausloben.
Wie wird kontrolliert?
- Für die Kontrolle zuständig sind die Kontrollorgane der Lebensmittelaufsicht der Länder.
- Im Falle eines Verstoßes erfolgt im ersten Schritt eine Belehrung.
- In weiterer Folge sind Verwaltungsstrafen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) vorgesehen.
Beispiele für Kennzeichnungen in der Gemeinschaftsverpflegung:
- Milchreis mit Milch aus Tirol
- Rindsgulasch mit Rindfleisch aus Österreich
- Schweinsschnitzel mit Schweinefleisch aus Deutschland
Ausblick
- Im Regierungsprogramm ist die Herkunftskennzeichnung für die Grundzutaten von Milch, Fleisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Lebensmittel vereinbart.
- In einem ersten Schritt setzen wir bei der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung an (2,2 Mio. Speisen täglich) und sammeln damit wertvolle Erfahrung für weitere Maßnahmen.
- In einem weiteren Schritt soll die Herkunftskennzeichnung in verarbeiteten Lebensmitteln folgen. Hier wird ein Vorschlag der EU-Kommission erwartet, um eine EU-weit gültige Kennzeichnungen und Vorschriften zu schaffen. Denn letztlich nützt es nichts, wenn Österreich zu strengsten Standards produziert und dann aus dem Ausland Ware importieren muss. Für die effiziente Umsetzung läuft bereits ein Pilotprojekt in der AGES unter Beteiligung aller relevanten Verkehrskreise.
- Wem regionale Lebensmittel in der Gastronomie wichtig sind, kann seine Lokale bereits jetzt nach diesen Kriterien auswählen: Die AMA GENUSS REGION Betriebe stehen für regionale, geprüfte Qualität. Hier können sich die Gäste sicher sein, dass sie Österreichische Eierschwammerl oder regionales Kalb im Schnitzerl haben. Auch hier wird der Weg der Transparenz langfristig weiterverfolgt.