Das Bauernbundpräsidium hat am 13. März 2014 einen grundsätzlichen Rahmenbeschluss zur Umsetzung der neuen GAP-Periode in Österreich gefasst.
Die Detailabstimmungen zu den Maßnahmen erfolgen in der Landesagrarreferentenkonferenz am Donnerstag, 20. März. Die Umsetzung der 1. Säule (Marktordnung) erfolgt durch Änderungen des Marktordnungsgesetzes und
ist im Nationalrat zu beschließen. Der Bereich der 2. Säule (Ländliche Entwicklung – AZ, ÖPUL, Invest) wird durch Programme, die von der Europäischen Kommission zu genehmigen sind, umgesetzt.
Alle Infos können Sie auf unserer Homepage www.neuesland.at nachlesen.
Foto: Stadt Graz/Fischer