GAP-Reform und Risikoabsicherung im Fokus.
Estland übernimmt im zweiten Halbjahr 2017 die EU-Ratspräsidentschaft und damit – wegen des Brexit – um ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant. In den kommenden sechs Monaten steht unter anderem auch die Vorbereitung der nächsten GAP-Reform auf dem Programm. Estland leitet die Debatten im EU-Agrarrat und macht auf dem informellen Treffen in Tallin die Absicherung gegen Marktrisiken zum Thema.3
Die Regierung in Tallin ist Europa freundlich gesonnen, sie möchte die gemeinsame Verteidigung ausbauen und die Lasten der Flüchtlingsströme gerechter auf die EU-Mitgliedstaaten verteilen. Im EU-Agrarrat will die neue Präsidentschaft die kommende Reform vorbereiten. Das kleine baltische Land verteidigt die Marktorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Ratsvorsitz möchte aber kurzfristig eingesetzte Kriseninstrumente ausbauen. Startschuss ist die Konferenz der EU-Kommission am 7. Juli, auf der die Internetbefragung zur Zukunft der GAP ausgewertet werden soll. Estland möchte anschließend mit den Ministern auf dem EU-Agrarrat am 17. Juli das Thema aufgreifen.
Verzögerungen beim Thema unfaire Handelspraktiken
Nach der Sommerpause sollen sich die Minister auf dem informellen Treffen in Tallin mit dem Thema Risikoabsicherungen befassen. Umstritten ist, ob es bei freiwilligen Angeboten in der 2. Säule der GAP bleibt oder ob Einkommensabsicherungen mit deutlich mehr Haushaltsmitteln zulasten der Direktzahlungen umfassend ausgebaut werden sollen. Weitere Vorbereitungen der Reform unter estländischer Präsidentschaft leiden unter Verspätungen der EU-Kommission. EU-Agrarkommissar Phil Hogan stellte kürzlich klar, dass sein Vorschlag zum Thema unfaire Handelspraktiken erst im Frühjahr 2018 kommt. Auch die bisher für Jahresende erwarteten Mitteilungen der Kommission zur GAP nach 2020 werden sich wahrscheinlich bis ins erste Halbjahr 2018 verzögern.
Erster Trilog zur Omnibus-Verordnung
Damit fehlen der Präsidentschaft wichtige Vorlagen von der EU-Kommission. Immerhin steht schon im Juli der erste Trilog zur sogenannten „Omnibus-Verordnung“ an. Die EU-Kommission möchte mit diesem Vorschlag einzelne Elemente aus der laufenden GAP vereinfachen. Dazu gehören auch Regelungen zu Dauergrünland. Das Europaparlament möchte sich aber nicht mit Vereinfachungen begnügen. Die Abgeordneten verbinden mit der Omnibus-Verordnung einschneidende Neuerungen. In einer „Mini-Reform“ möchten sie die Möglichkeiten zur kollektiven Vermarktung in Erzeugergemeinschaften ausbauen und den Anbau von Eiweißpflanzen durch gekoppelte Direktzahlungen fördern.
Einbindung der Landwirtschaft in EU-Klimapolitik
Im EU-Umweltrat stehen im Oktober Entscheidungen an, die ebenfalls die Landwirtschaft betreffen. Dort geht es um die Einbindung der Landwirtschaft in die EU-Klimapolitik. Der Sektor soll bis 2030 vor allem weniger Methan aus der Tierhaltung ausstoßen und weniger Lachgas aus der Bodenbearbeitung. Die EU-Umweltminister wollen sich im Oktober auf eine gemeinsame Position zu nationalen Reduktionszielen für Treibhausgase im Verkehr, in Gebäuden und Landwirtschaft einigen. Bei der LULUCF-Verordnung geht es ebenfalls im EU-Umweltrat darum, wie Karbonsenken durch die Fortwirtschaft zu berechnen sind und ob diese dem Agrarsektor klimapolitischen Spielraum eröffnen.
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