Die Corona-Krise hat die Bedeutung flächendeckender Land- und Forstwirtschaft in Österreich einmal mehr aufgezeigt.
Um die Versorgungssicherheit unseres Landes, sowohl mit Lebensmitteln als auch mit Holzprodukten, in Zukunft garantieren zu können, braucht es eine flächendeckende Land- und Forstwirtschaft.
Jeder einzelne der bäuerlichen Familienbetriebe ist wichtig, um die Produktion von hochqualitativen Lebensmitteln und die Bewirtschaftung unserer Wälder
Gleichzeitig sehen sich die Land- und Forstwirte mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert:
- Die Preise für land- und forstwirtschaftliche Produkte
- Die Einkommen der Land- und Forstwirtschaft gehen zurück.
- Bäuerinnen und Bauern sind Hauptbetroffene des Klimawandels.
- Die Auswirkungen sind deutlich spürbar: Durch die enorme Trockenheit und die fehlenden Niederschläge sind gerade auch unsere Wälder in ernster Gefahr.
Die Bundesregierung hat daher im Rahmen der Regierungsklausur ein Entlastungs- und Investitionspaket von 400 Mio. Euro für die Land- und Forstwirtschaft geschnürt.
-
- 50 Mio. Eure Entlastungsmaßnahmen bereits rückwirkend mit 1.1.2020
- 350 Mio. Euro Investitionsmaßnahmen
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Die Eigenversorgung unseres Landes mit hochwertigen Lebensmitteln ist nicht erst seit der Corona-Krise ein Gebot der Stunde. Unsere produzierende Landwirtschaft reduziert die Abhängigkeit von Importen und ist tragende Säule der Versorgungssicherheit.“
Auch Bauernbundpräsident Georg Strasser zeigt sich erfreut über das Paket: „Das von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger präsentierte 400 Millionen Euro Paket ist für Österreichs Familienbetriebe jetzt immens wichtig. Die Land- und Forstwirtschaft muss sich wieder lohnen. Mit diesem Paket schaffen wir Perspektiven.“
„Ich bedanke mich bei Sebastian Kurz und besonders auch bei Elisabeth Köstinger für dieses Entlastungs- und Investitionspaket, denn es setzt wichtige Meilensteine um den bäuerlichen Familienbetrieben neue Perspektiven zu geben. Mit diesem Paket werden viele wesentliche Forderungen des Bauernbunds umgesetzt“, zeigt sich Landesrat Hans Seitinger erfreut.
Hier die konreten Maßnahmen für die Land und Forstwirtschaft:
- Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage
Eine Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage an das allgemein gültige Niveau für Versicherte.
Für Einheitswertbetriebe ergibt sich dadurch ein Entlastungsvolumen von bis zu 320 Euro pro Betrieb und Jahr, für Optionsbetriebe bis zu 930 Euro pro Betrieb und Jahr.
- Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13% auf 10%
Diese Maßnahme führt bei den betroffenen bäuerlichen Pensionistinnen und Pensionisten zu einer durchschnittlich 450 Euro höheren Pension pro Person und Jahr.
- Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftige Kinder bis zum 27. Lebensjahr
Durch die Anhebung wird ein zusätzlicher Anreiz zur Betriebsübernahme geboten. Die Höhe der Entlastung richtet sich nach dem Einheitswert des Betriebes.
Bei einem Einheitswert von 20.000 Euro beträgt die Entlastung rund 1.140 Euro pro Person und Jahr, bei einem Einheitswert von 40.000 Euro entspricht das 1.590 Euro pro Person und Jahr und bei einem Einheitswert von 80.000 Euro sind es 2.050 Euro.
- Streichung des Solidaritätsbeitrages der Pensionisten auf alle Pensionen in Höhe von 0,5%
Der Solidaritätsbeitrag wird ausschließlich von bäuerlichen Pensionen abgezogen. Von dieser Maßnahme profitieren deshalb alle bäuerlichen Pensionistinnen und Pensionisten.
- Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro und zukünftige Valorisierung
Die derzeit geltende Grenze von 33.000 Euro zur Zuordnung von Nebentätigkeiten zur Land- und Forstwirtschaft orientiert sich an der Grenze für Kleinunternehmer, bis zu der diese Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Vorsteuer gegenrechnen können. Diese Grenze wurde seit mehr als zehn Jahren nicht mehr angehoben und ist daher nicht mehr zeitgemäß, auch vor dem Hintergrund, dass die Grenze für Kleinunternehmen bereits angehoben wurde.
Durch die Anhebung profitieren unter anderem landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung, Almausschank oder Kommunaldienstleistungen, weil sie die Nebentätigkeiten bis zur neuen Grenze im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ausführen können.
- Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme (=Gewinnglättung) zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen
Um schlechte Ernte- und Produktionsjahre, unter anderem als Folge der Auswirkungen des Klimawandels, steuerlich besser ausgleichen zu können, soll die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen nicht mehr jahresweise, sondern auf Antrag über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen (Gewinnglättung über 3 Jahre).
- Streichung der Einheitswertgrenze und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht
Die umsatzabhängige Buchführungsgrenze wird auf die allgemeingültige Umsatzgrenze aller Unternehmen von 550.000 auf 700.000 (davor nur Landwirtschaft bei 550.000) angehoben.
- Anpassung der Pauschalierungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert
Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen für:
- 10 Hektar Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst
- 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Vieheinheiten
- 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche
Diese Grenzen wurden 2012 zusätzlich eingeführt. Aufgrund der seither eingetretenen Preis- bzw. Einkommensentwicklung sind diese Grenzen sachlich nicht mehr gerechtfertigt, wenn es den gleichen Betrieben wie damals möglich sein soll, die Vollpauschalierung anzuwenden.
9. Änderung der forstlichen Bewertungsrichtlinien im Bereich des Einheitswerts
Die bestehenden Hektarsätze beim Einheitswert werden bei Kalamitätsschädigung angepasst. Bei Antrag auf Wertfortschreibung (bei bestehenden Wertfortschreibungs-Grenzen) erfolgt eine Reduktion der bestehenden Hektarsätze um 30%, wenn die Waldfläche zumindest zu 20% durch eine Kalamität geschädigt ist.
10. Teilpauschalierung – Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben
Im Falle einer Kalamitätsnutzung sind die Bringungskosten im Verhältnis zu den Einnahmen für das eingeschlagene Rundholz wesentlich höher. Als Ausgleich werden die pauschalen Betriebsausgaben erhöht.
Für die auf Waldnutzungen infolge höherer Gewalt entfallenden Betriebseinnahmen wird ein Zuschlag von 20 Prozent auf die pauschalen Betriebsausgaben eingeführt.
11. Übertragung „Stiller Reserven“
Bei der aktuellen Regelung gilt die Hälfte der Einkünfte aus Kalamitätsnutzung als übertragbare „Stille Reserve“. Dieser Anteil wird auf 70% angehoben.
Ergänzend dazu wird für Einkünfte aus Kalamitätsnutzung die Übertragung der „stillen Reserven“ auch auf Gebäude, aber auch auf Grund und Boden, ermöglicht. Die Übertragung ist dabei auch auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Teilbeträge der Anschaffungs- oder Herstellungskosten) von Grund und Boden oder Gebäuden zulässig.
Um die volle Wirksamkeit der Übertragung „Stiller Reserven“ zu gewährleisten werden folgende weitere Änderungen durchgeführt:
Konkrete Maßnahmen – Investitionen im Bereich Forstwirtschaft (Summe 350 Mio. Euro):
- Wiederaufforstung nach Schadereignissen
Rasche Wiederaufforstung zur nachhaltigen Sicherstellung der Waldfunktionen.
- Errichtung klimafitter Wälder – Waldpflege
Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung, um vitale und klimafitte Wälder zu erhalten und zukünftige Schäden zu vermeiden.
- Abgeltung von durch den Klimawandel verursachte Borkenkäferschäden
Abgeltung für eingetretenen Wertverlust, wenn Forstschutzmaßnahmen umgesetzt wurden.
- Errichtung von Lagerstätten für Schadholz
Errichtung von Nass- und Trockenlager um das Schadholz rasch aus dem Wald abführen zu können.
- Mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme
Mit speziellen Entrindungsvorrichtungen auf Holzerntemaschinen lässt sich die schädliche Vermehrung von rindenbrütenden Insekten eindämmen. Abgeltung des Mehraufwandes bei Verwendung von mechanischen Entrindungseinrichtungen
- Sicherstellung der Waldbrandprävention und –bekämpfung
Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden
- Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen
Errichtung einer Forschungsanlage zur Erzeugung von Holzgas und Treibstoffen aus Holz.
- Forschungsschwerpunkt „Klimafitte Wälder“
Praxisorientierte angewandte Forschungsprojekte zur Unterstützung klimafitter Wälder.
- Holzbauoffensive
Maßnahmenbündel zur vermehrten Verwendung von Holz als Baustoff zur Substitution von CO2-intensiven Baustoffen und Speicherung von CO2 in Holzbauten.
- Stärkung, Erhalt und Förderung der Biodiversität im Wald
Stärkung der Biodiversität u.a. durch Ausbau des Naturwaldreservatenetzes, Schaffung von Trittsteinbiotopen und sonstigen Maßnahmen für erhaltungswürdige Waldelemente.