In gemeinsamer Abstimmung zwischen ÖVP und SPÖ wurde der heute von Wohnbaulandesrat Johann Seitinger in die Regierung eingebrachte Antrag zur Abmilderung von Mietensprüngen im Sozialwohnbau beschlossen.
„Mit diesem Beschluss ist es uns gelungen, exorbitante Mietenerhöhungen abzuwenden und damit für die betroffenen Mieterinnen und Mieter leistbare Lösungen zu finden.“, erklären Wohnbaulandesrat Johann Seitinger und Klubobmann Johannes Schwarz. Die mit dem Wohnbaugesetz 1993 beschlossenen Bestimmungen hatten nämlich einen ganz entscheidenden Haken. Von einem Monat auf den anderen wäre es im Rahmen der Darlehensrückzahlungen zu Mietensprüngen von mehr als 40 Prozent gekommen. Am Beispiel einer 70 m² Wohnung hätte dies bedeutet, dass die Mietkosten von bisher 500 Euro auf 710 Euro monatlich gestiegen wären.
Um diese drastische Steigerung abzuwenden, hat die Regierung heute nicht nur eine Reduzierung des Zinssatzes, sondern auch eine Streckung der Rückzahlung beschlossen, womit es nur mehr zu einer moderaten Anpassung kommt. Damit ist es gelungen, leistbares Wohnen in der Steiermark auch weiterhin sicherzustellen. Außerdem konnten mit dieser neuen Regelung auch eventuell drohende Wohnungswechsel verhindert werden, die möglicherweise längerfristige Wohnungsleerstände mit sich gebracht hätten.
Bereits im Vorjahr konnten im Rahmen einer Neufassung der Wohnbauförderungen Fördermaßnahmen festgelegt werden, die sicherstellen, dass es bei Neubauten zu keinen derartigen Mietensprüngen mehr kommen kann.