Bauern bekommen im ersten Jahr nach der GAP-Reform mehr Zeit für Einreichungen
Die Antragsfrist für die Direktzahlungen der EU wird in Österreich bis 1. Juni verlängert. „Die Bäuerinnen und Bauern müssen sich auf die neuen Bedingungen nach der GAP-Reform einstellen. Dazu ist mehr Beratung und Vorbereitung notwendig. Mit der Verlängerung der Antragsfrist werden mögliche Fehler vermieden“, betont Bundesminister Andrä Rupprechter.
Laut EU-Beschluss dürfen die Mitgliedsstaaten die Antragsfrist für die Direktzahlungen vom 15. Mai auf spätestens 15. Juni verschieben. Das Landwirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer entschieden, die Frist in Österreich bis 1. Juni zu verlängern. Die Frist für die Änderungen der Mehrfachanträge verschiebt sich vom 31. Mai auf den 15. Juni, die Nachreichfrist endet am 26. Juni.