Qualität statt Quantität: „Die Österreicher verdienen das Beste und nicht das Billigste“, betont Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Georg Strasser. Mit dem neuen Vergabegesetz, das vergangenen Woche im Ministerrat beschlossen wurde, gilt nun das Bestbieter-Prinzip für alle Lebensmittelbeschaffungen bei öffentlichen Ausschreibungen.
Seit März 2016 galt das Bestbieter-Prinzip bereits bei Fleisch, Milch, Butter, Eiern, Gemüse und Obst, jetzt wurde es auf alle Lebensmittel ausgeweitet.
„Für unsere heimische Landwirtschaft ist das ein wichtiger Schritt. Künftig bekommen nicht die günstigsten Anbieter, sondern die besten aus der Region den Zuschlag. Beim Bestbieter-Prinzip werden die Produkte nach höchster Qualität, Tierwohl und besten Hygienestandards ausgesucht, das ist auch für die Konsumenten eine enorme Verbesserung“, erklärt der Bauernbund-Präsident.
Etwa 2,5 Millionen Essen werden täglich in öffentlichen Kantinen des Landes verzehrt. Anders als im Supermarkt konnte sich der Konsument in der Gemeinschaftsverpflegung bisher meist nicht aussuchen, aus welchem Land ein Lebensmittel stammt und welche Qualitätsstandards in der Produktion eingehalten wurden. „Gerade deswegen ist es so wichtig, dass uns jetzt dieser Durchbruch gelungen ist. Mit dem Bestbieter-Prinzip wissen die Kunden jetzt genau, dass nur die besten Lebensmittel auf ihrem Teller landen. Noch vor dem Sommer soll die Gesetzesänderung im Nationalrat beschlossen werden“, sagt Strasser.
Qualität hat auch ihren Preis
Die heimischen Bäuerinnen und Bauern produzieren Lebensmittel auf höchstem Niveau, das hat natürlich auch seinen Preis: „Mit dem Bestbieter-Prinzip und den damit eingehaltenen Standards kann man Konsumenten sehr leicht den etwas höheren Preis erklären. Außerdem sind die meisten Menschen sehr wohl bereit, mehr Geld für Lebensmittel aus der Region auszugeben. Außerdem wird damit nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Wirtschaft in der Region gestärkt“, so der Bauernbund-Präsident abschließend.