Schutz auf alle betroffenen Sektoren ausweiten – auch Weizen / Fairen Agrarhandel zwischen EU und Ukraine sicherstellen
Europaparlament und EU-Staaten haben sich nun doch auf strengere Zollvorgaben für bestimmte Lebensmittel aus der Ukraine geeinigt. Konkret geht es um landwirtschaftliche Produkte wie Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß und Honig. Der Import von Getreide wird nun stärker überwacht. Gleichzeitig wird nun der Referenzzeitraum 1.7.2021 bis 31.12.2023 als Berechnungsgrundlage genutzt.
“Ich bin froh, dass nach unserer Kritik die Schutzmaßnahmen zumindest auch auf Hafer, Mais und Grobgrieß ausgeweitet wurden und der Referenzzeitraum angepasst wurde. Das ist zumindest ein Teilerfolg. Dass Weizen nicht einbezogen wurde halte ich für einen großen Fehler. Unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern sind massiv unter Druck. Wir müssen den Schutz auf alle betroffenen Sektoren ausweiten, damit die heimische Landwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt”, betont der ÖVP-Europaabgeordnete Alexander Bernhuber, der mittels Brief an die Kommissionspräsidentin appellierte, sich für stärken Schutz der Bäuerinnen und Bauern stark zu machen und sowohl Weizen als auch Ölsaaten mit einzubeziehen.
Von den Regeln betroffene Waren dürften dann nur noch bis zur aus dem Referenzzeitraum errechneten durchschnittlichen Menge zollfrei in die EU importiert werden. Wird diese Menge erreicht, sollen wieder Zölle fällig werden.
“Wenn man sich den Startpunkt vor Augen führt, liegt nun eindeutig eine Verbesserung auf dem Tisch. Von den ursprünglichen Überlegungen der Europäischen Kommission zur uneingeschränkt weiterlaufenden Handelsliberalisierung ist nämlich nicht viel übriggeblieben. Es muss jetzt weiter für faire Handelsbedingungen gekämpft werden, damit unsere Landwirte entlastet werden, anstatt weiter zunehmenden Belastungen ausgesetzt zu sein,” bekräftigt Alexander Bernhuber, ÖVP-Landwirtschaftssprecher im Europaparlament.
Die Einigung muss nun noch vom Europaparlament und den EU-Staaten offiziell bestätigt werden. Gelten sollen die Vorgaben dann ab dem 6. Juni für einen Zeitraum von einem Jahr. “Diese Regelung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um wieder fairen Agrarhandel zwischen der EU und der Ukraine sicherzustellen”, sagt Bernhuber abschließend.
Hintergrund:
Im Sommer würden die derzeit geltenden Zollerleichterungen für die Ukraine auslaufen. Die 2022 eingeführten Handelsliberalisierungen hatten zu enormen Preisdruck für die heimische Landwirtschaft und Protesten geführt. Da die ursprüngliche Einigung nicht weit genug ging, wurde jetzt noch einmal nachgeschärft.