Strasser skizziert Folgen des Renaturierungsgesetzes für die österreichische Bevölkerung
Im heutigen EU-Umweltministerrat hat Umweltministerin Leonore Gewessler in einem beispiellosen Alleingang und entgegen einer einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer für das höchst umstrittene Renaturierungsgesetz gestimmt. „Das beschlossene EU-Renaturierungsgesetz wird zu massiven Einschnitten und unverhältnismäßig negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft führen. Aber auch die Konsumenten werden die Folgen deutlich spüren. 20 % aller Flächen müssen laut dem Gesetz allein bis 2030 wiederhergestellt werden. Das bedeutet im Klartext: Ein Fünftel der Gesamtfläche Österreichs darf nicht mehr wie bisher genutzt werden“, so Bauernbund-Präsident Abg.z.NR. DI Georg Strasser.
Strasser skizziert die möglichen Konsequenzen des Gesetzes:
1. Lebensmittelproduktion in Natura-2000-Gebieten gefährdet:
Als erstes betroffen von Maßnahmen zur Renaturierung wären Natura-2000- Gebiete wie zum Beispiel die Wachau. Hier kann eine drastische Verringerung bzw. völlige Einstellung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Dünger drohen. Das bedeutet, dass Bäuerinnen und Bauern ihre Weinstöcke und Marillenbäume nicht mehr ausreichend vor Pilzen und Schädlingen schützen können. Damit wäre eine Erzeugung dieser traditionsreichen österreichischen Lebensmittel in Frage gestellt.
2. Steigende Lebensmittelpreise durch klimaschädliche Importe:
Die Maßnahmen des Renaturierungsgesetzes sehen für einen wesentlichen Teil der Wiesen eine stark eingeschränkte Mahd und Düngung vor. Unter der Annahme, dass 20 % nicht mehr der guten landwirtschaftlichen Praxis entsprechend bewirtschaftet werden dürfen, steht für unsere Tiere auch weniger hochwertiges Futter zur Verfügung. Können wir in Österreich künftig weniger Tiere ernähren, dann wird mehr Fleisch importiert. Statt heimischem Qualitätsrindfleisch landet dann das klimaschädlich importierte Steak aus Drittstaaten auf dem Grill. Die logische Folge dieser Verknappung der Produktion: Deutlich steigende Lebensmittelpreise für Konsumentinnen und Konsumenten. Dem Klima ist damit in keinster Weise geholfen.
3. Klimaschutzfunktion des Waldes in Gefahr:
Die österreichische Forstwirtschaft gehört zu den nachhaltigsten weltweit. Eine Stilllegung im großen Stil würde unsere heimischen Wälder bedrohen und das bewährte Prinzip „Schützen durch Nützen“ ad absurdum führen. Durch ein Verbot der Holzernte würde österreichisches Holz in der Bauwirtschaft fehlen, wo es als Baumaterial langfristig CO2 speichert. Ebenso betroffen wäre Holz als klimaneutraler Brennstoff zum Heizen unserer Wohnungen und Häuser. Fehlt uns ein Fünftel dieses heimischen Heizmaterials, werden wieder mehr fossile Energieträger eingesetzt und die Erreichung der Klimaziele rückt in weite Ferne.
4. Starke Einschränkungen für Städte und Regionen:
Nicht nur die Land- und Forstwirtschaft ist vom Gesetz betroffen, sondern auch Österreichs Städte und Regionen. Beispielsweise soll die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung nicht schrumpfen, sondern steigen. Das bedeutet aber, dass es steigende Einschränkungen im Wohnbau und der Stadtentwicklung geben muss bzw. auch die Notwendigkeit von Rückbauten diskutiert und umgesetzt werden soll.
Strasser zu den jetzt notwendigen rechtlichen Schritten: „Wir unterstützen die bereits eingebrachte Strafanzeige der Volkspartei. Gewesslers Vorgehensweise stellt einen eindeutigen Bruch der Verfassung dar. Derartige rechtswidrigen Alleingänge dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben.“ Er bekräftigt: „Zentral ist jedenfalls, wer in Zukunft für die nationale Umsetzung verantwortlich ist. Die Interessen des ländlichen Raumes und der Land- und Forstwirtschaft müssen jedenfalls berücksichtigt werden.“
Bundeskanzler Karl Nehammer hat angekündigt, eine Nichtigkeitsklage gegen die heutige Abstimmung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzubringen. „Wir stehen hinter dieser Klage, denn es kann nicht sein, dass eine Bundesministerin auf EU-Ebene gegen den Willen Österreichs entscheidet“, so Strasser entschlossen.