In intensiven Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium haben Vertreter des Bauernbundes und der Landwirtschaftskammer erreicht, dass Landwirten verlorene Einkünfte aufgrund COVID-bedingter Ausfälle teilweise ersetzt werden. Bundesministerin Elisabeth Köstinger hat veranlasst, dass dafür 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen sollen. Federführend in die Verhandlungen war Bauernbundobmann Landesrat Hans Seitinger eingebunden. Der Bauernbund zeigt damit einmal mehr, das auf ihn Verlass ist und er die einzige politische Kraft ist, der für die Bauern etwas zustande bringt!
2020 war ein herausforderndes Jahr für die österreichische Landwirtschaft. Zusätzlich zu oftmals ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen hat die Corona-Krise einzelne Branchen, vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie, besonders schwer getroffen. Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste existenzbedrohend. Mit dem „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ setzt man nach intensiven Verhandlungen von eine wirksame Maßnahme zu Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern.
Die Betriebe und Betriebszweige in der der Landwirtschaft sind unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt der pauschal errechnete Verlust eine bestimmte Höhe, werden 70% des errechneten Verlustes als Förderung gewährt.
Das Gesamtvolumen des Verlustersatzes für die Landwirtschaft beträgt 60 Millionen Euro Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle können damit teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab 15. Februar 2021 beantragt werden.
- Voraussetzungen für die Unterstützung:
- Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten hat. (Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate, wie im Vorjahr)
- Ein Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags ist Voraussetzung für die Förderung (für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell)
- 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Förderung gewährt
- Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
- Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei maximal bis zu 100.000 EUR für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten
- Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA)
Bauernbund-Landesobmann LR Hans Seitinger dazu: „Viele unserer bäuerlichen Betriebe sind massiv von den Corona-Auswirkungen betroffen. Das Ausbleiben von Millionen Gästen im Tourismus und das Schließen der Gastronomie, führte in vielen Bereichen zu einem Absatzeinbruch und einem enormen Preisverfall für landwirtschaftliche Produkte.Mit diesem Hilfspaket können zahlreiche Existenzen gerettet werden und es ist ein wichtiger Schritt für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln. Ich danke der Bundesregierung mit Bundeskanzler Sebastian Kurz und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger für diese wertvolle Unterstützung unserer Bäuerinnen und Bauern.“
Foto: Bauernbund