Um die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe angesichts der anhaltendenden Herausforderungen der Coronakrise zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Zentraler Bestandteil dieses Pakets ist die Covid-19-Investitionsprämie – sie soll den Betrieben dabei helfen, auch in der Krise notwendige Investitionen zu tätigen und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Der Erfolg der Investitionsprämie im landwirtschaftlichen Bereich kann sich sehen lassen, sie wird von den Betrieben extrem gut angenommen. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zieht eine erste Zwischenbilanz: Bis Anfang Februar (7.2.) wurden beim Austria Wirtschaftsservice bereits fast 33.000 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 3,5 Mrd. Euro in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung gestellt. Das Fördervolumen liegt bei 314,2 Mio. Euro. Fast 40 % der beantragten Investitionen erfüllen die ökologischen Kriterien, um die Förderungshöhe von 7 auf 14 % zu verdoppeln.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Unsere Betriebe investieren auch in Krisenzeiten, um fit für die Zukunft zu sein. Von neuen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, über PV-Anlagen auf Stalldächern, Biomasse-Anlagen, bis hin zur Modernisierung von Geräten ist alles dabei. Auch die Einrichtung einer neuen Homepage für Direktvermarkter ist förderfähig. Diese Prämie hat ein gewaltiges Volumen an Investitionen ausgelöst. Das stärkt nicht nur die investierenden Betriebe, sondern hilft auch den Herstellern und der gesamten Wirtschaft durch die Krise zu kommen. Die Investitionsprämie ist gerade in der Land- und Forstwirtschaft eine Erfolgsgeschichte. Diese Investitionen sind auch Investitionen in Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung weit über die Bauernschaft hinaus. Bisher wurden bereits rund 33.000 Anträge eingebracht. Bis Ende Februar kann die Prämie noch beantragt werden. Nützen Sie die COVID-Investitionsprämie, um noch jetzt wichtige Investitionen in Ihren Betrieb zu tätigt.“
Rahmenbedingungen
- Die Prämie gilt für alle Anlagen mit einem Investitionsbeginn vor dem 1. Juni 2021.
- Der Durchführungszeitraum für Investitionen bis 20 Mio. Euro wurde auf den 28. Februar 2023 verlängert
- Anträge sind noch bis spätestens 28. Februar 2021 möglich.
- Gefördert werden Investitionen ab 5.000 Euro.
- Die Höhe des Zuschusses liegt bei 7% der förderfähigen Investitionen. Zum Beispiel für den Bau einer neuen Getreidehalle oder den Kauf von Zuchttieren.
- Für besonders ökologisch verträgliche Investitionen verdoppelt sich die Prämie auf 14%. Damit können beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Biomasse-Anlagen gefördert werden.
- Diese Prämie gibt es zusätzlich zu schon bestehenden Förderinstrumenten.
- Weitere Informationen stehen auf der BMLRT Plattform landwirtschaft.at zur Verfügung.
Beispiele
- Ein Landwirt investiert in eine Kreiselegge um 6.000 Euro netto. Für die Investition in dieses Anbaugerät erhält der Landwirt einen Zuschuss von 7%. Die Investitionsprämie beträgt somit 420 Euro.
- Ein Landwirt rüstet die Gülleausbringung auf Schleppschlauchsystem um. Die Investition kostet 25.000 Euro netto. Für die Investition erhält der Landwirt einen Zuschuss von 14% (Ökologisierung). Die Investitionsprämie beträgt somit 3.500 Euro.
- Eine Landwirtin investiert in die Erstellung einer neuen Homepage mit Online Shop für ihren Betrieb. Die Investition kostet 6.000 Euro netto. Für die Investition erhält die Landwirtin einen Zuschuss von 14% (Digitalisierung). Die Investitionsprämie beträgt somit 840 Euro.