Heute haben Volkspartei, SPÖ und NEOS Eckpunkte des Regierungsprogramms „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ von 2025 bis 2029 präsentiert. Dieses Regierungsprogramm bringt verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Betriebe und den ländlichen Raum.
„In langen Verhandlungen ist es gelungen, ein tragfähiges Arbeitsprogramm für die nächste Bundesregierung aufzustellen. Darin spiegeln sich viele Forderungen des Bauernbundes wider. Das ist die Voraussetzung dafür, dass auch in den kommenden Jahren Betriebe gut geführt werden und sich junge Menschen für Berufe in der Land- und Forstwirtschaft begeistern können. Die Volkspartei mit Bundeskanzler Dr. Christian Stocker wird sich mit ganzer Kraft dafür einsetzen. Das Programm ist das Ergebnis konstruktiver und lösungsorientierter Gespräche und bringt dringend notwendige Stabilität und Planbarkeit für Österreichs Bauernfamilien und den ländlichen Raum“, so Bauernbund-Präsident Georg Strasser & Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Hier ein erster Auszug der wichtigsten Punkte:
LANDWIRTSCHAFT
Gemeinsame Agrarpolitik als starke, gemeinsame europäische Politik
Die Ausfinanzierung der derzeitigen GAP (23-27) wird auf dem bisherigen Niveau (samt Impulsprogramm) gewährleistet.
Zünftige Periode der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik:
o Die GAP wird zentral im mehrjährigen EU-Finanzrahmen verankert.
o Die Bundesregierung setzt sich für den Erhalt der GAP-Mittel auf europäischer Ebene in ausreichender Höhe ein.
o Zudem wird die nationale Kofinanzierung fortgeführt.
o Bei der zukünftigen Ausgestaltung der Agrarpolitik wird auf die praxisnahe Umsetzung Wert gelegt.
Handel und EU-Erweiterung unter fairen Bedingungen
o Handel muss unter fairen Regeln stattfinden. Das bedeutet insbesondere, dass die EU-Qualitäts- und Produktstandards bei Handelsabkommen Voraussetzung für eine Agrarmarktöffnung sein müssen.
Wir setzen uns für die Einrichtung einer Marktbeobachtungsstelle auf europäischer Ebene für EU-Lebensmittelimporte ein, um faire Rahmenbedingungen sicherzustellen.
o Im Rahmen des Ukraine-Assoziierungsabkommens werden Schutzklauseln zur Sicherung der europäischen Lebensmittelproduktion entwickelt
Moderner Pflanzenbau und Pflanzenschutz
o Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf Grundlage wissenschaftlicher Studien
o Alternative Pflanzenschutzmethoden forcieren: Digitalisierung, Precision Farming Tools, Sensoren, Robotik, RTK-basierter Technik (Real Time Kinetic)
o vereinfachte Zulassungsmöglichkeit für Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in kleinen Kulturen zur Stärkung der Produktion von Alternativkulturen.
Stärkung der Wertschöpfung
o Die Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten bei Regionalität und Qualität soll weiter verbessert werden – sowohl auf EU-Ebene als auch national. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels.
o Die Direktvermarktung und Urlaub am Bauernhof sind zukunftsträchtige Möglichkeiten der Diversifizierung, um die Wertschöpfung zu erhöhen.
Effizienzsteigerung und Evaluierung
o Die Kontrolltätigkeit der AMA sowie der AMA-Marketing wird auf Effizienzsteigerungen und die Möglichkeit einer Kombination von Kontrollen werden geprüft, die im Sinne einer bürokratischen Entlastung der Landwirtinnen und Landwirte sind.
o Bürokratische Hemmnisse in der Landwirtschaft überprüfen und abbauen.
o Digitalisierung in den Behörden vorantreiben, um Förderanträge und Verwaltungsprozesse einfacher und effizienter zu gestalten bei gleichzeitiger analoger bzw. persönlicher Hilfestellung.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der vielfältigen österreichischen Land- und Forstwirtschaft
o Der Agrardiesel wird entsprechend den budgetären Festlegungen fortgeführt.
o Initiativen zur stärkeren Verbreitung der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie sollen forciert werden.
o Die Bundesregierung setzt sich gegen die Zulassung von Laborfleisch auf EU- Ebene ein und fordert eine Folgenabschätzung.
Stärkung der regional, biologisch und tiergerecht erzeugten Lebensmittel in der öffentlichen Beschaffung
o Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll der Anteil regionaler und Bio-Lebensmittel in der öffentlichen Verwaltung laufend gesteigert werden.
o Wir setzen den naBe-Aktionsplan in allen Ministerien konsequent um.
o Zusätzlich wird ein Monitoringsystem entwickelt, das den Fortschritt in der Zielerreichung transparent dokumentiert und vergleichbar macht.
o Sicherung der Budgetmittel für die qualitative Beschaffung von Lebensmitteln
Transformation, Innovation, Bildung
o Der vom Landwirtschaftsministerium initiierte Prozess Vision 2028+ wird mit breiter Beteiligung fortgesetzt.
o Das Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ wird vereinfacht und fokussiert fortgeführt.
o Das eigenständige land- und forstwirtschaftliche Bildungs- und Forschungssystem im Landwirtschaftsministerium soll aufgrund der großen Nachfrage weiterentwickelt werden.
Forstwirtschaft
o Aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung – gezielter Waldumbau hin zu klimafitten Wäldern
o Österreich setzt sich für eine praxisnahe Umsetzung der EU- Entwaldungsverordnung ohne bürokratischen Mehraufwand ein.
o Der Waldfonds wird fortgeführt, evaluiert (inklusive Ausbau der Transparenz, Obergrenzen) und entsprechend den budgetären Möglichkeiten weiterentwickelt.
o Wir setzen die klimafitte Aufforstung von Waldflächen, welche durch den Klimawandel geschädigt wurden, weiter fort. Es gibt ein klares Bekenntnis zu einer aktiven Waldbewirtschaftung und zum Naturschutz.
o Die bisherigen Ansätze zur Kalamitätsbekämpfung werden zu einer
bundesweiten Schädlingsstrategie (insbesondere Borkenkäfer) gebündelt.
Nutztierhaltung und Tierschutz
o Mittel für das Tierwohl von Nutztieren, insbesondere für Stallumbauten.
o Kombinierte Haltungs- und Herkunftskennzeichnung
o Übergangsfrist für ein Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich in der Schweinehaltung aufgrund der VfGH-Entscheidung wird gesetzlich bis spätestens Ende Mai 2025 neu geregelt. Die verfassungskonforme neue Regelung muss einerseits dem Tierschutz gerecht werden, andererseits sachlich gerechtfertigte Übergangsfristen für die betroffenen Betriebe abbilden.
o In die Ausgestaltung der Übergangsfristen fließen Überlegungen zu ausreichend langen Vertriebsmöglichkeiten bestehender Betriebsformen ein, damit in der Phase der notwendigen Transformation hin zu mehr Tierwohl die wettbewerbsfähige Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch gewährleistet bleibt und gleichzeitig den Vorgaben des VfGH-Erkenntnisses entsprochen wird.