Das Europäische Parlament stimmt diese Woche für eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die geplante Verschiebung von Anhang IV in Anhang V schafft die Basis für ein praktikables Wolfsmanagement – ein Etappensieg, für den sich der Bauernbund seit Jahren einsetzt. „Der politische Druck und die Hartnäckigkeit zahlen sich aus. Die Abstimmung zur Herabsetzung des Wolfs-Schutzstatus bestätigt den Weg, den wir als Bauernbund konsequent verfolgt haben. Das ist ein starkes Signal für unsere Bäuerinnen und Bauern, die Alm- und Weidewirtschaft, aber auch für die betroffene Bevölkerung im ländlichen Raum,“ sagt Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser.
„In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben wir konsequent auf EU-Ebene für die Anpassung der FFH-Richtlinie gekämpft. Nach zahlreichen Diskussionen und dem Aufbau von Allianzen mit anderen Staaten sind wir nun bald an unserem Ziel – die Balance in der Natur herzustellen“, fügt Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig, MSc hinzu.
Die Europaabgeordneten beschließen die Behandlung des Themas in einem beschleunigten Verfahren. Am Donnerstag soll der Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt werden. „So ebnet das EU-Parlament den Weg für ein praktikables Wolfsmanagement“, sagt Bauernbund EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber.
Wölfe sind nicht mehr gefährdet – unsere Almwirtschaft schon
Der bisherige Schutzstatus des Wolfs basiert auf einem Regelwerk aus den 1990er-Jahren, als das Tier in Mitteleuropa nahezu verschwunden war. Inzwischen leben laut Schätzungen über 20.000 Wölfe in Europa. Allein in Österreich wurden 2023 mehr als 100 Wölfe gezählt. Die Zahl der Nutztierrisse steigt kontinuierlich, ebenso wie die Sichtungen in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen. 2022 wurden fast 900 Schafe, Ziegen und vereinzelt auch Rinder von Wölfen gerissen.
„Es braucht klare Regeln und praktikable Lösungen im Umgang mit dem Wolf. Eine gezielte Entnahme von Problemwölfen ist kein Widerspruch zum Artenschutz, sondern eine notwendige Maßnahme zum Schutz unserer Kulturlandschaft und unserer Tiere,“ betont Strasser. Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde sind in den alpinen Regionen weder praktikabel noch leistbar.
Mehr Rechtssicherheit für Bundesländer
Mit dem Votum erhalten die bereits bestehenden Wolfsverordnungen in den Bundesländern stärkeren Rückhalt. Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2024 hatte bereits bestätigt, dass gezielte Entnahmen unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig sind – insbesondere dann, wenn ein günstiger Erhaltungszustand der Population gegeben ist. Jetzt liegt es an der Europäischen Kommission, den nächsten Schritt zu setzen. Aus Sicht des Bauernbundes braucht es insbesondere eine klare und grenzüberschreitend gültige Definition des günstigen Erhaltungszustands, um Rechtssicherheit für die Mitgliedstaaten zu schaffen.
„Der Wolf kennt keine Ländergrenzen, daher muss auch die EU-Kommission den Alpenraum als zusammenhängenden Lebensraum definieren und den Erhaltungszustand europaweit einheitlich regeln. Nur so schaffen wir Klarheit für die Mitgliedstaaten und echte Rechtssicherheit für Maßnahmen zur Entnahme von Problemwölfen,“ betont Bernhuber abschließend.