Pensionserhöhung um 4,6 Prozent / Bauernbund-Präsident Strasser: „Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, hat ein Recht auf ein Altern in Würde“
In der heutigen Sitzung des Österreichischen Nationalrats wird die Anpassung der Pensionen für das kommende Jahr 2024 debattiert. Die gesetzliche Erhöhung soll 4,6 Prozent betragen. Für bäuerliche Pensionisten ist damit eine Erhöhung im Ausmaß von insgesamt 100 Mio. Euro vorgesehen. Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser betont: „Die Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft ist geistig und körperlich fordernd. Wer sein ganzes Leben lang hart gearbeitet hat, der hat ein Recht auf ein Altern in Würde und ohne finanzielle Sorgen. Mit der Erhöhung bäuerlicher Pensionen um 4,6 Prozent werden wir der Inflation gerecht und entsprechen den Leistungen unserer bäuerlichen Pensionisten mit einer echten Wertschätzung.“
Während kleine Pensionen überproportional profitieren, soll ein Deckel von knapp 279 € für Bezieherinnen und Bezieher besonders hoher Pensionen eingezogen werden. Das entspricht 4,6 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 €. „Damit stellen wir sicher, dass die Pensionserhöhung zielgerichtet dort gestützt wird, wo ein besonderer Bedarf vorherrscht“, stellt Strasser klar.
UV-Renten werden künftig nicht mehr von Ausgleichszulage abgezogen
Eine weitere wesentliche Gesetzesänderung wurde vom Nationalrat bereits im Juli beschlossen: Sogenannte UV-Renten werden nicht mehr von der Ausgleichszulage abgezogen. Das betrifft Betriebsrente, Versehrtengeld sowie Integritätsabgeltung, also Mittel, die aus Unfällen oder Erkrankungen entstehende Kosten und Aufwände (etwa für spezielle Therapien oder Hilfsmittel) abdecken sollen. Damit entfällt im Bereich der Land- und Forstwirtschaft eine durchschnittliche Belastung von 289 Euro. Das umfasst auch die Abfindung von Versehrtenrenten sowie die Abfindung oder Abfertigung von Betriebsrenten.
„Das Ende der Kürzung der Ausgleichszulage um den Betrag der UV-Rente ist eine wichtige Entlastung für davon betroffene Pensionisten. Faktisch erhöhen wir damit die Mindestpension für Unfallrentenbezieher. Insgesamt bringt diese Gesetzesänderung den bäuerlichen Versicherten in unserem Land rund fünf Millionen Euro pro Jahr zusätzlich. Das steht ihnen auch zu – schließlich haben sie ein Leben lang hart gearbeitet“, so Strasser abschließend